Armutsorientierte Förderung urbaner Infrastruktur
Das FZ-Vorhaben unterstützt Namibia bei der Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen einkommensschwacher Haushalte in urbanen Regionen und integriert sich in die Vision 2030, in der Namibia als eines seiner Ziele festlegt, seiner Bevölkerung bis zum Jahr 2030 Zugang zu adäquatem Wohnraum, Wasserversorgung und sanitären Einrichtungen zu verschaffen. Das Vorhaben wird über drei Komponenten umgesetzt. Im Zentrum steht dabei die Erschließung von Siedlungsflächen und deren Grundausstattung mit Infrastruktur sowie der Landrechtserwerb und damit verbundene Rechtssicherheit für die Bevölkerung. Daneben sollen ausgewählte Siedlungsgebiete mit zusätzlicher Basisinfrastruktur ausgestattet werden (z.B. Wasserhochbehälter, Ausbau von Kanalisation/ Kläranlagen, Anschluss an Stromnetz, Errichtung Stromverteilernetzwerke, etc.). Die dritte Komponente beinhaltet die Sensibilisierung der Bevölkerung insbesondere in informellen Siedlungen für hygienisches Verhalten über den Bau von Demonstrationstoiletten (Sanitation Center) sowie Hygienekampagnen, dem UNICEF Community Led Total Sanitation (CLTS) Ansatz folgend.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben unterstützt Namibia bei der Umsetzung seiner Vision 2030, indem es insbesondere die Erschließung formeller Siedlungsgebiete im städtischen Raum fördert und damit die weitere Ausbreitung informeller Siedlungen bremst. Es leistet damit einen Beitrag zur inklusiven und nachhaltigen Stadtenwicklung in Namibia. Dabei wird zunehmend auf eine ganzheitliche Planung, die Schaffung lebenswerter Räume und sozio-ökonomischer Entwicklungsperspektiven in den Vierteln geachtet, was über die Einführung von Urban Design Prinzipien sowie verstärkte Einbindung der Bevölkerung in den Planungsprozess erreicht werden soll. Im Rahmen des Vorhabens sind drei Komponenten vorgesehen: 1. Erschließung neuer Siedlungsgebiete und Unterstützung beim Erwerb der Grundstücke und sicheren Landrechtstitel durch die Zielgruppe 2. Bereitstellung zusätzlicher Basisinfrastruktur 3. Bereitstellung sanitärer Dienstleistungen (Sanitation Center und Hygieneaufklärung) Für die Implementierung und das Management des Vorhabens ist die NGO Development Workschop Namibia (DWN) als Projektträger verantwortlich. DWN unterstützt städtische Gemeinden dabei, nachhaltige Ansätze zur kostengünstigen Erschließung von Grundstücken/Siedlungsflächen sowie zur Verbesserung der Hygiene und Versorgung mit Sanitäreinrichtungen in informellen und neu errichteten formellen Siedlungen umzusetzen. Das Vorhaben wurde gemäß KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie als "B+" kategorisiert. Dies resultiert daraus, dass das Risiko von Umsiedlungen einzelner Haushalte nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Grundsätzlich sind im Rahmen des Vorhabens keine Umsiedlungen vorgesehen. Vorsorglich wurde jedoch ein Land Acquisition and Compensation Framework (LACF) erstellt, das für diese Fälle Vorgaben enthält und vom Projektträger einzuhalten ist. Die mittelgroßen (ca. 1-5 ha) Projektgebiete befinden sich ferner in urbanen Randgebieten und werden in der Regel so ausgewählt, dass kein negativen Einflüsse auf auf schützenswerte Habitate zu befürchten sind. Im Übrigen sind die möglichen Auswirkungen und Risiken des Vorhabens (Bau von Basisinfrastruktur) grundsätzlich lediglich temporär, lokal begrenzt und reversibel. Da die Projektstandorte und Einzelmaßnahmen bei Prüfung des Vorhabens noch nicht abschließend feststanden, wurde zur Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards gemäß nationalem namibischen Recht sowie der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie für das Vorhaben ein Environmental and Social Management Framework (ESMF) entwickelt - einschließlich vorgenanntem Land Acquisition and Compensation Framework (LACF) sowie Stakeholder Engagement Framework (SEF) - das zurzeit finalisiert wird. Das ESMF enthält für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen umfassende Handlungsanweisungen, um unerwünschte Umwelt- und Sozialauswirkungen zu vermeiden//auf akzeptable Niveaus abzumildern (Durchführung von Screenings, Umweltstudien (ESIAs), Maßnahmen zur Stakeholder Beteiligung, Umsetzung von Environmental and Social Management Plans (ESMP) and Resettlement Action Plans (RAP), soweit erforderlich, etc.). Für das Vorhaben entwickelt und implementiert der Projektträger einen transparenten, zugänglichen und kulturell angemessenen Beschwerdemechanismus.
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