Abfallwirtschaftsprogramm IV
Ziel des Moduls (Abfallwirtschaftsprogramm ll-IV) ist es, einen Beitrag zu einem umweltschonenden, siedlungshygienisch unbedenklichen und nachhaltigen Abfallmanagement zu leisten und die Umsetzung der nationalen Abfallstrategie sowie die Annäherung an EU-Umweltstandards zu unterstützen. Wichtiges Nebenziel ist die Minderung von Treibhausgasemissionen und damit der Klimaschutz. So trägt das Modul zu den Zielen des EZ-Programms und insbesondere zur Befriedigung zentraler Grundbedürfnisse der Bevölkerung bei.
Im Rahmen des Vorhabens sollen alle Deponien sowie die Transferstation der Kosovo Landfill Management Company (KLMC) nach modernen Standards rehabilitiert, geschlossen, erweitert oder neu gebaut werden. Darüber hinaus soll die Leistungsfähigkeit des Projektträgers durch begleitende Maßnahmen erhöht werden, um einen effizienten und nachhaltigen Betrieb sicher zu stellen.
Zielgruppe des Vorhabens ist die Gesamtbevölkerung der Gemeinden, deren Abfälle auf den Anlagen der KLMC entsorgt werden. Damit erreicht das Vorhaben rund drei Viertel der kosovarischen Bevölkerung. Die Gesamtkosten des Vorhabens inkl. Vorratsprüfungsteil werden auf 75 Mio. EUR (zzgl. Steuern und Eigenbeiträge) geschätzt, davon entfallen 72 Mio. EUR auf Investitionskosten und 3 Mio. EUR auf begleitende Maßnahmen. Die Finanzierung des Vorhabens soll durch FZ-Zuschüsse sowie Zuschüsse anderer Geber (v.a. EU) finanziert werden. Bisher wurden für das Vorhaben 13 Mio. EUR zugesagt (VE 2016/ 2018), sowie weitere 8 Mio. EUR aus der Rahmenplanung 2020.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Grundsätzlich trägt das Projekt zu einer Verringerung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie zur Emissionsreduktion bei und verursacht geringe bis mittlere diesbezügliche Auswirkungen, die sich mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik vermindern lassen. Allerdings sind einige erhebliche Umwelt- und Sozialrisiken nicht auszuschließen, weshalb das Vorhaben der USV-Kategorie B+ zugeordnet wird. Risiken des Vorhabens liegen vor allem im Bereich ökonomischer Nutzungseinschränkungen, Auswirkungen auf Müllsammler (waste pickers), Luftschadstoffemissionen, Gewässer- oder Grundwasserbelastung, Auswirkungen auf Anwohner (Geruch, Lärm, Staub, Verkehr) und Arbeitssicherheit bei Bau und Betrieb der Anlagen. Um Konflikten vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Beteiligung der Interessensgruppen und ein Beschwerdemechanismus vorgesehen. Das Vorhaben wird gemäß internationaler Standards der Weltbank (Environmental & Social Standards) und der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie durchgeführt.
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