Menschen, die von Vorhaben der KfW Entwicklungsbank negativ betroffen sind, sollen sich in der Gewissheit an uns wenden können, dass ihre Anliegen ernst genommen werden, dass die Beschwerden fair und lösungsorientiert bearbeitet werden und ihnen angemessene Abhilfe zukommt. Im Rahmen eines breit angelegten Entwicklungsprozesses haben wir daher Möglichkeiten zur Verbesserung unserer derzeitigen Prozesse identifiziert, um diese in Einklang mit international bewährten Verfahren für die Beschwerdebearbeitung zu bringen.
Als Grundlage für die zukünftige Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle haben wir eine neue Verfahrensordnung ausgearbeitet. Wir laden unsere Stakeholder aus der Zivilgesellschaft ein, uns dazu ihr Feedback zu geben, Fragen zu stellen und an Workshops teilzunehmen, um die vorgeschlagenen Änderungen zu diskutieren. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass unsere Verfahrensordnung zugänglich, wirksam und nachvollziehbar ist, um eine faire und transparente Beschwerdebearbeitung zu ermöglichen.
Die Konsultationsfrist beginnt am 24. November 2025 und endet am 06. Februar 2026.
Sie können den Entwurf der Verfahrensordnung hier abrufen.
Im Anschluss an den Konsultationszeitraum werden alle Rückmeldungen analysiert und im Zuge der Finalisierung der Verfahrensordnung reflektiert.
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