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Neuer Beschwerdemechanismus

    Konsultation der Verfahrensordnung

    Menschen, die von Vorhaben der KfW Entwicklungsbank negativ betroffen sind, sollen sich in der Gewissheit an uns wenden können, dass ihre Anliegen ernst genommen werden, dass die Beschwerden fair und lösungs­orientiert bearbeitet werden und ihnen angemessene Abhilfe zukommt. Im Rahmen eines breit angelegten Entwicklungs­prozesses haben wir daher Möglichkeiten zur Verbesserung unserer derzeitigen Prozesse identifiziert, um diese in Einklang mit international bewährten Verfahren für die Beschwerde­bearbeitung zu bringen.

    Als Grundlage für die zukünftige Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle haben wir eine neue Verfahrensordnung im Entwurf ausgearbeitet und Stakeholder bspw. aus der Zivilgesellschaft sowie Beschwerdemechanismen anderer Entwicklungsfinanzierer eingeladen, uns dazu ihr Feedback zu geben, Fragen zu stellen und an Workshops teilzunehmen, um die vorgeschlagenen Änderungen zu diskutieren – mit dem Ziel sicherzustellen, dass unsere Verfahrensordnung zugänglich, wirksam und nachvollziehbar ist, um eine faire und transparente Beschwerdebearbeitung zu ermöglichen.

    Eingeladen waren alle Interessierten, insbesondere:

    • Personen und Gemeinschaften, die von KfW finanzierten Projekten betroffen sind
    • Community Based Organizations (CBOs)
    • Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO) und Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene
    • Partner der KfW Entwicklungsbank
    • Regierungsbehörden, zwischenstaatliche Organisationen und Initiativen
    • andere unabhängige Beschwerdemechanismen
    • Forscher und Rechtsexperten in den Bereichen Umwelt und Soziales, Menschenrechte und Rechenschaftspflichten

    Die Konsultationsfrist begann am 24. November 2025 und endete am 06. Februar 2026 und umfasste auch zwei virtuelle Workshops (21. und 29. Januar 2026).

    Danke für Ihre Teilnahme und die Zusendung von Kommentaren!

    Derzeit werden alle Rückmeldungen analysiert und im Zuge der Finalisierung der Verfahrensordnung reflektiert. Im Anschluss wird die Verfahrensordnung finalisiert und veröffentlicht. Ebenfalls geplant ist die Veröffentlichung eines zusammenfassenden Berichts zur Konsultation.

    Sie können den Entwurf der Verfahrensordnung weiterhin hier abrufen.