Meldung vom 19.12.2017 / KfW Entwicklungsbank

Stellungnahme zum FAZ-Artikel "Unbestechlich" vom 8. Dezember 2017

Am 8.12.2017 ist in der FAZ ein Artikel mit dem Titel "Unbestechlich" erschienen, der auf Basis subjektiver Schilderung eines Einzelfalls über die Korruptionsthematik in der Entwicklungszusammenarbeit berichtet. Antikorruption und Integrität haben für die KfW einen sehr hohen Stellenwert und wir möchten zu dem Artikel daher wie folgt Stellung nehmen:

In unseren Partnerländern treffen wir auf unterschiedlichste Verhältnisse, Träger und Systeme. Deren Antikorruptionsmaßnahmen sind mal mehr, mal weniger stark ausgeprägt. Von einem vermeintlichen Negativbeispiel auf die gesamte Bandbreite unserer Projektpartner in den jeweiligen Entwicklungs- und Schwellenländern zu schließen, ist jedoch irreführend. In der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) haben wir es in aller Regel mit integren und reformorientierten Partnerinstitutionen zu tun, die durch die Berichterstattung pauschal diskreditiert werden.

Die KfW verfolgt konzerneinheitlich eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Korruption, Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Embargos/Finanzsanktionen. Hierzu verpflichten uns nicht zuletzt unsere gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. In der FZ werden diese ergänzt durch die Leitlinien unseres Hauptauftraggebers, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), sowie das Konzept zu "Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik".

Für die Umsetzung und Einhaltung der Null-Toleranz-Politik arbeitet der konzernweite Compliance-Bereich eng mit den verschiedenen Geschäftsbereichen der KfW zusammen. Intern gelten für die Mitarbeiter u.a. ein Verhaltenskodex, eine Geschenkerichtlinie, eine Interessenkonfliktpolicy. Darüber hinaus schulen wir unsere Mitarbeiter regelmäßig und verbindlich zu diesen Themen und bestärken sie, Verdachtsfälle offen zu kommunizieren.

Der Gefahr von Korruption sind wir uns jederzeit bewusst. Deshalb kommen in der Zusammenarbeit mit unseren Partnern vielfältige verbindliche Schutz- und Kontrollmaßnahmen zum Einsatz. Diese greifen über die gesamte Projektlaufzeit, von der Projektanbahnung über die Projektdurchführung bis hin zur Betriebsphase. Hierzu zählen u.a. Antikorruptionsvertragsklauseln, eine vertiefte Überprüfung unserer Geschäftspartner, verbindliche Vergaberichtlinien für unsere Partner, deren Einhaltung durch die KfW überwacht wird, eine kontinuierliche Projektbegleitung durch unabhängige Durchführungsconsultants vor Ort sowie ein regelmäßiges Projekt-Monitoring durch KfW-eigenes Personal, das neben Fortschrittskontrollen auch Mittelverwendungsprüfungen beinhaltet. Zudem haben wir ein Hinweisgebersystem für Verdachtsmomente und Beschwerden etabliert, das es Beschwerdeführern über unterschiedlichste Wege ermöglicht, an die KfW heran zu treten, auf Wunsch auch anonym.

Die Bearbeitung etwaiger Verdachtsfälle erfolgt durch unseren Compliance-Bereich, ggf. unter Einbeziehung externer Prüfungsgesellschaften. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen können kurzfristige Sofortmaßnahmen (z.B. Auszahlungsstopps, Mittelrückforderung) und/oder mittelfristig angelegte Folgemaßnahmen (z.B. verschärfte Berichtspflichten, enges Monitoring) umgesetzt werden.

Korruption ist vielschichtig – die Gegenmaßnahmen müssen es daher auch sein. Neben den beschriebenen Instrumenten zum Schutz der zur Verfügung gestellten Mittel setzen wir deshalb in vielen Vorhaben bei unseren Partnern direkt an. Dies umfasst z.B. begleitende Aktivitäten wie die Einführung von transparenten IT-Systemen in der Buchhaltung oder der Lagerlogistik. Durch die aktive Einbindung der Bevölkerung vor Ort, z.B. bei der Landnutzungsplanung oder der Durchführung von Baumaßnahmen, schaffen wir zusätzliche Transparenz.

Bei Vorhaben der sogenannten "Guten Regierungsführung" zielen die eingesetzten Instrumente direkt auf die Stärkung von Schlüsselinstitutionen der Korruptionsbekämpfung vor Ort ab, wie Rechnungshöfe und öffentliche Finanzverwaltungen. Die KfW leistet so einen direkten Beitrag zur Förderung von Antikorruption und Integrität. Allumfassend kann dies selbstverständlich nicht sein, denn zu einer landesweiten Korruptionsbekämpfung bedarf es Reformen bei Legislative, Exekutive und Judikative sowie eines entsprechenden Politikdialogs.

Das Bewässerungsprojekt im Niger

Am Beispiel des in der FAZ zitierten Bewässerungsprojekts in Niger lässt sich unser Vorgehen deutlich machen: Im Rahmen eines Teilabschnitts der Bauausschreibung wurde der zunächst höchstplatzierte Bewerber nach Abschluss des Bieterverfahrens disqualifiziert, weil es Unstimmigkeiten in Bezug auf dessen Angaben zur Unternehmensbilanz gab. Der Auftrag wird nun an den nächstplatzierten, ausreichend leistungsfähigen Bieter vergeben. Bei zwei weiteren Ausschreibungsabschnitten wurde ein Unternehmen beauftragt, das dann aber mit den Bauleistungen massiv in Rückstand geriet. Nach nigrischem Recht sind drei Abmahnungen erforderlich, bevor eine Vertragskündigung erfolgen kann. Dieser zeitraubende Prozess wurde inzwischen abgeschlossen. Aktuell läuft die Neuvergabe der Restarbeiten innerhalb dieser beiden Bauabschnitte.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Integrität und Compliance des KfW Konzerns

Online-Beschwerdeformular der KfW Entwicklungsbank

BMZ-Strategiepapier: Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik

Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit