Wohnraum für Binnenvertriebene (IOM) III
Das Vorhaben "Wohnraum für Binnenvertriebene (IOM/ISP)" soll bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum für Binnenflüchtlinge in der Ukraine schaffen.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat eine der größten humanitären Krisen aller Zeiten ausgelöst und die ohnehin schwierige Wohnraumsituation eskalieren lassen. Als Folge dessen waren Anfang des Jahres 2023 mehr als 5,4 Millionen Menschen im Land auf der Flucht. Darüber hinaus gibt es in der Ukraine schätzungsweise 5,6 Millionen Rückkehrende. Während die humanitären Maßnahmen zur Bewältigung der Krise fortgesetzt werden, besteht für Binnenvertriebene und andere vom Konflikt betroffene Bevölkerungsgruppen wie aufnehmende Gemeinden ein dringender Bedarf an Wohnraum. Der IOM Vertreibungsbericht, 2022, zeigt, dass schätzungsweise 785.000 Binnenvertriebene in der Ukraine planen, sich an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort zu integrieren. Von den Binnenvertriebenen, die hoffen, sich an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort integrieren zu können, äußern 44 % den Bedarf an Unterstützung bei der Ansiedlung.
Ziel des Projekts ist daher die Verbesserung der Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen und anderen vom Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen durch die Bereitstellung von erschwinglichem und sozialem Wohnraum.
Zu diesem Zweck wird der Bestand an erschwinglichem und sozialem Wohnraum in ausgewählten Gemeinden (städtischen Gemeinschaften) während einer Projektlaufzeit von 60 Monaten um 350-400 Wohneinheiten erweitert, wobei die ordnungsgemäße Instandhaltung und finanzielle Verwaltung dieser Bestände sichergestellt wird.
Projektträger ist die International Organization for Migration (IOM). In Abstimmung mit dem Ministerium für die Wiedereingliederung der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine (MRTOT) konnten städtische Siedlungen in den Regionen Poltawa und Kirowohrad identifiziert und vorausgewählt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2023) in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" (erhebliches Risiko) eingeordnet. Das Vorhaben weist leichte bis moderate potenzielle, vorübergehende, nachteilige Umwelt- und Sozialauswirkungen und -risiken auf, die reversibel und lokal begrenzt sind und mit geeigneten Gegenmaßnahmen und Standardlösungen gemildert werden können. Die hohe Einstufung ergibt sich aus dem Kriegskontext und den damit verbundenen potenziellen, erheblichen Risiken in Bezug auf explosive Kampfmittel und explosive Kriegs-Überreste. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Bauvorbereitung und Bauphase des Vorhabens zu erwarten sind, betreffen z.B. Staubbildung, Lärmentwicklung, Verschlechterung der Luft- und Wasserqualität, sowie Umweltverschmutzung und Anfall von gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfällen. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Gemeinde, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Aufgrund der laufenden Kriegseinsätze können an einigen Projektstandorten Risiken im Zusammenhang mit nicht explodierten Kampfmitteln und Kriegsresten, die sich auf die Sicherheit der Arbeiter*innen und der Bevölkerung auswirken könnten, nicht ausgeschlossen werden. Grunderwerb, sowie physische oder wirtschaftliche Umsiedlung und Verlust von Lebensgrundlagen sind nicht zu erwarten. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden, angesichts des offenen Charakters des Vorhabens, das mehrere Standorte und Komponenten in verschiedenen Sektoren umfasst, mit Hilfe eines projektspezifischen Environmental and Social Management Frameworks (ESMF) sowie eines standortspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplans (Environmental and Social Management Plan - ESMP) gemäß den Anforderungen des WB ESS1 und in Übereinstimmung mit den geltenden Standards umgesetzt und überwacht. Sie werden über die Minderungsmaßnahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Vorhaben betroffene oder interessierte Menschen sowie Maßnahmen für das Management und die endgültige Entsorgung von gefährlichen Abfällen beinhalten. Sollten Risiken durch nicht explodierte Kampfmittel festgestellt werden, so werden Maßnahmen für eine angemessene Untersuchung des Geländes ergriffen. Die Umwelt- und Sozialanforderungen sowie die Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung wurden in Form von Standardklauseln sowie eines Umwelt- und Sozialplans (Environmental and Social Commitment Plan - ESCP) in die besondere Vereinbarung aufgenommen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Umwelt- und Sozialanforderungen der KfW liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.
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