Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen
Das Vorhaben mit einem Volumen von 10,0 Millionen EUR in der Ukraine richtet sich unmittelbar an die Förderung des Bestands von kleinst-, kleinen und mittlerer Unternehmen (KKMU) sowie mittelbar an Binnenvertriebene (IDPs) und andere vulnerable Bevölkerungsgruppen. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit und damit die Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen mit hoher wirtschaftlicher Vulnerabilität. Das Projekt zielt darauf ab, KKMU unterschiedlicher Größe und Art funktionsfähig zu halten, damit sie bestehende Arbeitsplätze erhalten können. Soweit möglich sollen die Unternehmen auch erweitert und so neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die teilnehmenden KKMU erhalten Zuschüsse für Investitionen in neue Ausrüstung und Schulungen, um sie bei den notwendigen Betriebsanpassungen und der optimalen Nutzung der neuen Ausrüstung zu unterstützen. Im Zuge einer begrenzten Umsteuerung des Vorhabens nach Ausbruch des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 wurden lediglich einige kleinere Komponenten eingestellt, die grundlegende Ausrichtung und wesentlichen Komponenten des Vorhabens jedoch beibehalten.
Zur Durchführung der Maßnahme wird die Internationalen Organisation für Migration (lOM) als Empfänger der Mittel und Träger eingeschaltet. Somit setzt das Vorhaben die erfolgreiche Arbeit der IOM auf dem Gebiet der Unterstützung bei der Gründung und Aufrechterhaltung des Betriebs bestehender KKMU fort. Binnenvertriebene werden mittelbar weiter unterstützt, indem unter anderem sichergestellt wird, dass KKMU, die von Binnenvertriebenen im Rahmen früherer IOM-Projekte gegründet wurden, zu den Teilnehmenden gehören.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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