Wildhüterausbildung in der SADC Region II

Die Mitgliedstaaten der SADC Region entwickeln seit 2013 18 grenzübergreifende terrestrische Schutzgebiete (TFCAs), von denen 6 durch ein unterzeichnetes Protokoll bzw. einen Staatenvertrag etabliert wurden. TFCAs spielen daher im SADC Raum eine zunehmend wichtige Rolle um kritische Ökosysteme und Schlüsseltierarten grenzübergreifend zu managen, das Konzept "Biodiversitätsschutz durch nachhaltige Nutzung" umzusetzen und die Grundlagen des sich entwickelnden grenzübergreifenden Tourismus zu fördern. Jedoch mangelt es in der SADC Region aufgrund unzureichender Ausbildungskapazitäten und finanzieller Mittel an Wildhütern (WMRs) die mit ihren Fertigkeiten und Kenntnissen den Erfordernissen des Managements von TFCAs gerecht werden können.
Zur nachhaltigen Unterstützung und Finanzierung der Wildhüterausbildung in der SADC Region wurden 2011 10,0 Mio. Euro der SADC zugesagt. Wie in den Regierungsverhandlungen im Juli 2013 vereinbart, soll sich das Vorhaben zunächst auf das Training von WMR für die grenzüberschreitenden Schutzgebiete Great Limpopo und KAZA fokussieren. Im November 2013 wurde der Modulvorschlag als Vorratsprüfung für das Widlhüterausbildungsprogramm vorgelegt mit einem Gesamtvolumen von 25,0 Mio. Euro und einer ersten Phase über 10,0 Mio. Euro. (BMZ Nr. 2011 66 685). Durch die 2019 erfolgte Regierungszusage in Höhe von 5,0 Mio. Euro wird das Vorhaben erweitert und fortgesetzt, um weitere Wildhüter in KAZA, Great Limpopo und der Malawi-Sambia TFCA auszubilden.
Das Ziel der FZ Maßnahme ist, dass in der SADC Region eine ausreichende Anzahl an gut trainierten Wildlife Managern und Wildhütern zur Verfügung steht, die in der Lage sind grenzüberschreitende Schutzgebiete erfolgreich zu managen. Der Schwerpunkt der FZ-Maßnahmen liegt auf der Verbesserung des Trainingsangebots, unter anderem über den Ausbau der entsprechenden Infrastrukturen und der finanziellen Unterstützung der Trainingsnachfrage für WMR.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Ziel des Vorhabens ist es, in den Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC Region) eine ausreichende Anzahl an Wildlife Managern und Wildhütern für in den Einsatz in Naturschutzvorhaben auszubilden, um grenzüberschreitende Schutzgebiete erfolgreich und im Einklang mit internationalen Umwelt- und Sozialstandards zu managen. Dazu werden Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung von Schutzgebieten sowie die Entwicklung und Durchführung von Wildhüter-Ausbildungen finanziert (Curricula, Training of Trainers, Stipendien, Logistik). Diese Finanzierung zielt auf die Verbesserung der Trainingsqualität von Wildlife Managern und Wildhütern in der SADC Region. Gleichzeitig werden durch die Ausbildung von Trainern die Inhalte und die Methodik der Trainings in der Region verankert und das Programm kann auch nach der Beendigung der Förderung weitergeführt werden. Mit der Finanzierung sind moderate und überschaubare Risiken und potenzielle negative Auswirkungen verbunden, die mit die mit der Anwendung des Umwelt- und Sozialmanagementsystems des Trägers (IUCN) zu adressieren sind. Bei den Mitigationsmaßnahmen handelt es sich um Standardmaßnahmen und die Anwendung guter fachlicher Praxis, die in Umwelt- und Sozialmanagementplänen zusammengefasst werden. Bei den Infrastrukturmaßnahmen geht es in erster Linie um Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit, Abfallmanagement und Umweltschutz während der Bauzeit. Für die Trainings ist die Integration der Anforderungen internationaler Umwelt-und Sozialstandards in die Curricula der Ausbildung vorgesehen. Dabei geht es sowohl um die Sicherheit und Gesundheit des Naturschutzpersonals bei Arbeits-Einsätzen als auch um die Sicherheit und Gesundheit von Anrainergemeinschaften. Entsprechend der moderaten Risiken wurde das Vorhaben in die U&S Kategorie B eingestuft. Das bereits bestehende Umwelt- und Sozialmanagementsystem von IUCN als Projektträger, das übergreifend für das Finanzierungsinstrument "Transfrontier Conservation Area Financing Facility (TFCA FF)" in Übereinstimmung mit den Vorgaben der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie entwickelt wurde, wird auch für die Wildhüterausbildung angewendet. Dafür wird ein für diese Komponente zugeschnittener Anforderungskatalog entwickelt, der sowohl die Entwicklung der Curricula regelt als auch Vorgaben zur Weiterentwicklung von Arbeitsanweisungen für Wildhüter sowie für einen Verhaltens-Kodex bei Wildhütereinsätzen und für umfassende Berichterstattungs-Routinen enthält, um so den Einsatz von Wildhütern im Einklang mit internationalen Standards und mit menschenrechtlichen Anforderungen zu fördern. Für das Vorhaben wird der bereits existierende Beschwerdemechanismus von IUCN für die TFCAFF, der zum Umwelt- und Sozialmanagementsystem gehört, angewendet.

Land / Region / Institution Southern Africa Development Community
Nummer 43008
Schwerpunkt Umwelt und Klima
Sektor 11430 - Fortbildung von Fach- und Führungskräften
USV-Kategorie FI/B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 5 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner INTERNATIONAL UNION FOR CONS. OF NATURE AND NAT. RES. (IUCN)
Zuständige Abteilung Südliches Afrika

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