Wasserkraft im Himalaya
Das Projekt wird mit dem Projektträger Himachal Pradesh State Electricity Board Ltd. durchgeführt, Darlehensnehmer ist das Finanzministerium, Indien. Es umfasst den Bau mehrerer Laufwasserkraftwerksprojekte samt zugehöriger Infrastruktur an einem Hochgebirgsflusslauf im Bundesstaat Himachal Pradesh mit einer Leistung von jeweils etwa 15 MW. Unmittelbare Zielgruppe sind die an das regionale Stromnetz angeschlossenen Stromverbraucher in Himachal Pradesh sowie in den angrenzenden Bundesstaaten.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Nach vertiefter Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung gemäß Nachhaltigkeitsrichtlinie des Geschäftsbereichs wird das Projekt in die Kategorie B+ eingeordnet. Das Projekt sieht den Bau von vier Wasserkraftwerken vor, bei denen die ökologischen und sozialen Auswirkungen erheblich sein können. Insbesondere die Folgen auf die aquatische Biodiversität können erheblich sein, da die Längsverbindung der Flüsse durch das Umleitungsbauwerk/Wassereinlauf sowie die verringerte Wassermenge in der entwässerten Strecke zwischen Wassereinlauf und Power House behindert wird. Darüber hinaus können Risiken durch wirtschaftliche Vertreibung der vom Projekt betroffenen Personen entstehen. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine detaillierte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie durch den Consultant ausgearbeitet, die neben einem Environmental and Social Impact Assessment (ESIA), die Ausarbeitung eines Environmental and Social Management Plans (ESMP), einem Land Aquisition Resettlement Action Plan (LARAP) sowie ein Climate Change Assessment Report (CCA) enthält. Um sicherzustellen, dass das Projekt entsprechend den Anforderungen der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie durchgeführt werden kann, wird mit dem Darlehensnehmer ein Umwelt- und Sozialplan (Environmental and Social Commitment Plan, ESCP) vereinbart. Der ESCP legt die wesentlichen Maßnahmen und Aktionen, etwaige spezifische Dokumente oder Pläne sowie den Zeitplan für jede dieser Maßnahmen und Aktionen fest. Der Träger wird bei der Umsetzung der Maßnahmenpläne von einem Durchführungsconsultant sowie dem Consultant der Begleitmaßnahme unterstützt. Während der Durchführung des Vorhabens wird die ordnungsgemäße Anwendung der Umwelt- und Sozialstandards laufend durch den Durchführungsconsultant sowie im Rahmen der Fortschrittskontrollen von Seiten der KfW überprüft. In kritischen Fällen wird die KfW eine ordnungsgemäße Änderung der Planungen verlangen. Auf diese Weise wird die Einhaltung internationaler Standards sichergestellt und die Minimierung von negativen Umwelt- und Sozialwirkungen erreicht.
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