Verbesserter Zugang zu Bildung und Stärkung des Schutzes von Flüchtlingskindern und vulnerablen Kindern in der Türkei
Die Türkei ist beherbergt mit mehr als 3,6 Mio. syrischen Flüchtlingen und rund 320.000 registrierten nicht-syrische Flüchtlinge und Asylsuchenden, darunter mindestens 140.000 Kinder meist afghanischer, irakischer und iranischer Nationalität, die größte Flüchtlingsbevölkerung der Welt. Die Bruttoeinschulungsrate der Flüchtlingskinder im öffentlichen türkischen Schulsystem beträgt nur 64,4 %. Über 400.000 Flüchtlingskinder in der Türkei haben keinen Zugang zu Bildung und sind akut zahlreichen Schutzrisiken ausgesetzt, darunter Isolation, Diskriminierung, wirtschaftliche Ausbeutung und verschiedene Formen von Gewalt.
Das Vorhaben trägt dazu bei, die Möglichkeiten von Flüchtlingskindern und vulnerablen Kindern und Jugendlichen in der Türkei zur Ausübung ihrer Rechte auf Schutz und Bildung zu verbessern. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, die den Zugang für gefährdete Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu Bildungsangeboten, frühkindlicher Bildung und Schutzdiensten, wie Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt (Gender-Based Violence, GBV) und psychosozialer Unterstützung, erhöhen. Das Vorhaben richtet sich an die Zielgruppe der am stärksten gefährdeten Kinder und Jugendliche einschließlich ihrer Familien in der Türkei. Dies sind vor allem Flüchtlingskinder, inkl. afghanischer Flüchtlinge, aber auch vulnerable türkische Kinder. Das Vorhaben ist präventiv und steht im Kontext eines möglichen zusätzlichen Zustroms an Flüchtlingen aus Afghanistan in die Türkei. Es wird von UNICEF gemeinsam mit dem türkischen Bildungsministerium (MoNE), der Nicht-Regierungsorganisation "Association for Solidarity with Asylum Seekers and Migrants" (ASAM), sowie der Stadtverwaltung von Ankara umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/s/dezNDk
Link kopieren Link kopiert