Verb. Zugang zu Bildung und Stärkg. des Schutzes von Flüchtlingskindern und vuln. Kindern in der Türkei (UNICEF), Ph. II
In der Türkei leben derzeit 85 Millionen Menschen (davon fast 30 % Kinder und Jugendliche). Das Land ist zudem Heimat der weltweit größten registrierten Geflüchtetenbevölkerung mit etwa 4 Millionen Geflüchteten. Unter ihnen befinden sich Ende 2023 rund 3,2 Millionen Syrerinnen und Syrer, die in der Türkei unter "vorübergehendem Schutz" stehen sowie rund 300.000 Asylsuchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Iran, Somalia und der Ukraine sowie auch palästinensischen Gebieten. Über 400.000 geflüchtete Kinder in der Türkei haben keinen Zugang zu Bildung und sind akut zahlreichen Schutzrisiken ausgesetzt, darunter Isolation, Diskriminierung, wirtschaftliche Ausbeutung und verschiedenen Formen von Gewalt.
Das Vorhaben zielt daher darauf, die Möglichkeiten von Flüchtlingskindern und vulnerablen Kindern und Jugendlichen in der Türkei zur Ausübung ihrer Rechte auf Schutz und Bildung zu verbessern. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, die den Zugang für gefährdete Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu Bildungsangeboten, frühkindlicher Bildung und Schutzdiensten, wie Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und psychosozialer Unterstützung, erhöhen. Das Vorhaben richtet sich an die Zielgruppe der am stärksten gefährdeten Kinder und Jugendliche einschließlich ihrer Familien in der Türkei. Dies sind vor allem Flüchtlingskinder, jedoch auch vulnerable türkische Kinder.
Das Vorhaben mit Mitteln i.H.v. 14,5 Mio. Euro wird von UNICEF in 12 Regionen der Türkei umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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