Unterstützung der Finanzsystemreformen III
Die marokkanische Volkswirtschaft gerät im Hinblick auf eine inklusive sozioökonomische Entwicklung aller Regionen Marokkos an ihre Grenzen. Eine verstärkte Aktivierung und Dynamisierung des Privatsektors kann Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven für alle Bevölkerungsgruppen fördern. Unzureichende Rahmenbedingungen und mangelnder Zugang zu Finanzdienstleistungen führen jedoch dazu, dass der Privatsektor sein Potenzial derzeit nicht voll entfalten kann.
Hier setzt das FZ-Modul an, das Teil der deutsch-marokkanischen Reformpartnerschaft ist. Es unterstützt Reformen in den Bereichen finanzielle Inklusion, Kapitalmarktentwicklung und Finanzsystemstabilität mithilfe eines Darlehens i.H.v. insgesamt bis zu 450 Mio. Euro (Reformfinanzierung) an den marokkanischen Staat und in Form einer Begleitmaßnahme i.H.v. 15 Mio. Euro (Transformationsunterstützung). Die Reformen sind in Zusammenarbeit mit dem marokkanischen Wirtschafts- und Finanzministerium und anderen Akteuren des Sektors (bspw. Zentralbank) in einer Reformmatrix strukturiert worden, welche auf drei Phasen angelegt ist (2020-2023). Die Auszahlung des Darlehens erfolgt ergebnisbasiert: Nur wenn die für die jeweilige Phase zuvor definierten Meilensteine umgesetzt sind, wird eine Tranche der Reformfinanzierung in den marokkanischen Staatshaushalt eingezahlt. Insgesamt umfasst die Matrix 17 Reformmaßnahmen, von denen zehn als auszahlungsrelevant definiert worden sind.
Ziel des FZ-Moduls ist es, die Umsetzung der marokkanischen Reformagenda zu unterstützen. Diese verfolgt ein sozial inklusives Entwicklungsmodell durch verbesserte Rahmenbedingungen für Investitionen und einen einfacheren Zugang zu Finanzdienstleistungen für Privatpersonen (insb. vulnerable Bevölkerungsgruppen) sowie in- und ausländische Privatunternehmen. Daneben kommen die Reformmaßnahmen der gesamten marokkanischen Bevölkerung zugute, indem sie von verbesserten ökonomischen Rahmenbedingungen und nachhaltigem Wirtschaftswachstum profitiert.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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