Unterstützung der digitalen Reform im Gesundheitssektor
Die Verwaltung in den usbekischen Gesundheitseinrichtungen erfolgt größtenteils in analoger Form. Patientenakten sowie Kommunikation innerhalb und zwischen den Einrichtungen werden in Papierform geführt. Folglich fehlt es auch an robusten Daten zu zentralen Planungsgrößen im Gesundheitswesen. Dies erschwert die evidenzbasierte Entscheidungsfindung, die SektorSteuerung und eine Nachfrage-orientierte Allokation von Ressourcen. Insgesamt ist das Gesundheitssystem ineffizient und fehleranfällig.
Die usbekische Regierung hat die Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Finanzierung, Digitalisierung und Dienstleistungserbringung, erkannt und ambitionierte Reformpläne eingeleitet. Die Umsetzung der digitalen Reform im Gesundheitssektor basiert auf einen Reformkonzept, zu dem die FZ-Machbarkeitsstudie wesentlich beigetragen hat. Dessen integralen Bestandteile und eine entsprechende Zeitachse sind in einer als Leitdokument dienenden Roadmap/Digitalen Strategie festgehalten. Das vorliegende Modul unterstützt prioritäre Maßnahmen des digitalen Reformkonzepts.
Zur Umsetzung der digitalen Reform ist die Finanzierung von umfassender IT-Infrastruktur, Beschaffung von Hard- und Software, Anbindung von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen an schnelle Internetverbindungen sowie die Bereitstellung eines Gesundheitsinformationsmanagementsystems notwendig. Durch die Bereitstellung eines Durchführungsconsultants wir die Umsetzung der Reform flankiert und die Governance Struktur im Bereich Digitale Gesundheit gefördert.
Im Rahmen der Begleitmaßnahme werden IT-Kapazitäten gestärkt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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