UNRWA - Basisdienstleistungen im Kontext der Syrienkrise im Libanon und Jordanien, Phase IV (BDL4)
Der Bürgerkrieg in Syrien hat massive Fluchtbewegungen in die Nachbarländer verursacht. Die hohe Anzahl an Flüchtlingen verstärkt dort den bereits hohen Druck auf die Ressourcen und erschwert den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen insbesondere für die arme Bevölkerung. Auch die bereits zuvor stark überlasteten palästinensischen Flüchtlingscamps im Libanon und Jordanien sind davon betroffen.
Das Ziel des SIGA (Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer) Vorhabens ist es, analog der Vorgängerphase, die Resilienz der palästinensischen Flüchtlinge zu stärken und ihren Zugang zu Basisdienstleistungen in den Bereichen (Umwelt-)Gesundheit und Bildung aufrecht zu erhalten. Dadurch wird ein Beitrag zur Stabilisierung der Nachbarländer der Syrienkrise geleistet und die Auswirkungen auf die Flüchtlinge verringert.
Es sollen Lehrer und (Umwelt-)Gesundheitspersonal von UNRWA im Libanon, sowie Gesundheitspersonal von UNRWA in Jordanien finanziert werden. Damit erhalten palästinensische Flüchtlinge aus Syrien und palästinensische Flüchtlinge in den Aufnahmeländern Zugang zu Schulbildung in UNRWA-betriebenen Schulen und Zugang zu medizinischer Grundversorgung in UNRWA-Gesundheitszentren, darüber hinaus wird die Sicherstellung der Wasserversorgung und des Abfallmanagements in palästinensischen Flüchtlingslagern im Libanon unterstützt.
Damit zielt das Vorhaben darauf ab, die Stabilität in UNRWA Flüchtlingslagern zu erhöhen, indem sie UNRWA bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfes für Basisdienstleistungen im Bereich (Umwelt-) Gesundheit und Bildung unterstützt. Das SIGA Vorhaben wird von UNRWA im Libanon und Jordanien umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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