UNRWA Umweltgesundheit und WASH-Infrastruktur im Gazastreifen Phase II - ÜH
Rund 1,6 Millionen Menschen (ca. 70 % der Bevölkerung) im Gazastreifen sind UNRWA-registrierte Flüchtlinge. Starke Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr durch die Blockade des Gazastreifens seit 2007 hemmen die wirtschaftliche Entwicklung und haben zu einer dramatischen Verschlechterung der sozioökonomischen Situation der Bevölkerung geführt. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung - mit steigender Tendenz - leben trotz Unterstützungsleistungen unter der nationalen Armutsgrenze. Unter anderem ist die öffentliche Wasserwirtschaftsinfrastruktur in Gemeinden und Flüchtlingslagern stark veraltet und dringend rehabilitierungs- bzw. ausbaubedürftig.
Ziel des Vorhabens der Übergangshilfe ist eine Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen von Palästina-Flüchtlingen in den Flüchtlingslagern im Gazastreifen und die Stärkung ihrer Resilienz durch die Bereitstellung und erhöhte Effizienz der Basisversorgung im WASH-Bereich (Wasser, Sanitär und Hygiene). Wie in Phase I soll unter Phase II die Rehabilitierung der Wasserverteilungsnetze, Rehabilitierung und Erweiterung der Abwassernetze, Maßnahmen des Überflutungsschutzes und der Oberflächenentwässerung weitergeführt werden.
Angesichts der Eskalation des Gaza-Konflikts seit 7. Oktober 2023 soll das Projektziel auch ggf. die Deckung von akuten Bedarfen umfassen, insbesondere im WASH-Bereich, bspw. durch die Ausstattung von temporären Sammelunterkünften mit WASH-Einrichtungen, Bereitstellung bzw. Aufbereitung von Trinkwasser, Sanitärmaßnahmen und Beseitigung von Abwasser und Abfällen, Instandsetzung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur, Kanalisationsnetze und Haushalts-Anschlüsse etc.
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina‑Flüchtlinge (UNRWA). Hierfür werden 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leicht moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Auswahl, Planung, Umsetzung sowie Abnahme der Maßnahmen erfolgen in enger Koordination mit den für die jeweilige Lager zuständigen Gemeinden und anderen relevanten Behörden als hauptsächliche Betreiber der Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Die Abstimmung mit der internationalen Gebergemeinschaft erfolgt u.a. über dem WASH-Cluster der VN. Die Arbeiten werden vorwiegend an bestehender Infrastruktur durchgeführt, die sich bereits in kommunalem Betrieb befindet und für die Abwasserentsorgung an bestehende Kläranlagen angeschlossen ist. Typische Umweltauswirkungen, die während der Bauphase des Projekts zu erwarten sind, betreffen z.B. Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Obwohl sich diese Auswirkungen voraussichtlich auf den Bereich des jeweiligen direkten Projektgebietes beschränken und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren, d.h. auf standortspezifische Risikobewertungen aufbauend werden Umwelt- und Sozialmanagementpläne für die einzelnen Projektkomponenten erstellt und als verpflichtender Bestandteil in Bauverträge aufgenommen und während der Umsetzung überwacht. Relevante Mitigierungsmechanismen für Umwelt- und Sozialrisiken, die mit Nothilfemaßnahmen einhergehen, werden ggf. ebenfalls berücksichtigt werden. Angesichts der Eskalation des Gaza-Konflikts seit 7. Oktober 2023 soll das Projektziel ggf. auch die Deckung von akuten Bedarfen umfassen, insbesondere im WASH-Bereich. Relevante Mitigierungsmechanismen für Umwelt- und Sozialrisiken, die mit Nothilfemaßnahmen einhergehen, werden ggf. ebenfalls berücksichtigt werden.
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