UNRWA Stabilisierung und Basisversorgung im Kontext der Corona-Krise, Phase II
Rund 2,3 Millionen Menschen und damit fast die Hälfte der in den Palästinensischen Gebieten lebenden Menschen sind Flüchtlinge, etwa ein Drittel von ihnen in Flüchtlingslagern. Die wiederholten Eskalationen der Gewalt beeinträchtigen erheblich den dortigen Zugang zu medizinischer Versorgung und Schulbildung palästinensischer Flüchtlinge. Die Ausbreitung des Coronavirus seit Anfang 2020 hat weitere negative Folgen für das bereits strukturell überlastete Gesundheitssystem. Insbesondere im Gazastreifen führen umfangreiche Beschränkungen des Waren- und Personenverkehrs, regelmäßigen Stromausfälle und fehlende finanziellen Mittel in den letzten Jahren zu verheerenden Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Qualität von Gesundheitsleistungen.
Ziel des Vorhabens ist, den Zugang zu medizinischer Basisversorgung - einschließlich der Identifikation von Corona-Verdachtsfällen und Schutzimpfungen - sowie Schulbildung für Palästina-Flüchtlinge im Gazastreifen und im Westjordanland, die von multidimensionaler Armut betroffen sind, während und nach der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz von Palästina-Flüchtlingen sowie zur Reduzierung des Konfliktpotenzials, das sich aufgrund der prekären sozioökonomischen Lage und des sehr hohen Drucks auf Ressourcen und Dienstleistungen innerhalb der Lager und für die dort lebenden Flüchtlinge ergibt, geleistet werden.
Durch die Finanzierung von medizinischem Fachpersonal in UNRWA Gesundheitszentren sowie Lehrpersonal in UNRWA Schulen werden indirekt voraussichtlich 138.000 Flüchtlingen in Gaza sowie und rund 96.000 Schülern in Gaza und im Westjordanland von der Maßnahme profitieren. Da UNRWA Mitarbeiter ganz überwiegend selbst Palästina-Flüchtlinge sind, leistet die Fortführung der Gehaltszahlungen während und nach der Coronakrise gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung der Zielgruppe.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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