UNDP Palästinensische Gebiete, Investitionsprogramm für Resilienz (IPR - COVID-19 Response)

Vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts leiden die Menschen in den Palästinensischen Gebieten unter einer lang anhaltenden Krise, was sich unter anderem in einer wachsenden Arbeitslosigkeit, eingeschränktem Zugang zu Ressourcen, geografischer Fragmentierung und schwerwiegenden Einschränkungen des Personen- und Warenverkehrs aufgrund der israelischen Besatzung und der Blockade des Gazastreifens äußert. Mit der COVID-19-Pandemie hat sich die Situation verschärft mit potenziell langfristigen Auswirkungen für die vulnerable Bevölkerung.

Das Projektziel ist die Stärkung der Resilienz im fragilen Kontext in den palästinensischen Gebieten mit kurzfristigem Fokus auf COVID-19 Soforthilfemaßnahmen. Mittelfristig verfolgt das Projekt einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Resilienz von Menschen und lokalen Insti-tutionen in den Bereichen Gesundheit, Gemeinwesen und Beschäftigung. Das IPR ist entsprechend in folgende zwei Komponenten gegliedert.

Komponente 1 deckt Soforthilfemaßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten von Gesundheitsdiensten im Rahmen der COVID-19-Krise ab. Dazu gehören die Bereitstellung von medizinischen Geräten und Material, die Stärkung des Gesundheitssystems durch kurzfristige Einstellung und Ausbildung von Gesundheitspersonal, sowie die Eindämmung der Kontamination durch sichere Entsorgung medizinischer Abfälle.

Komponente 2 zielt auf die mittel- bis langfristige Stärkung der Resilienz durch Rehabilitierung und Erweiterung von sozialer Infrastruktur mit Schwerpunkt auf dem Gazastreifen, Ost-Jerusalem und C-Gebieten. Hierzu sind begleitende Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Kohäsion sowie der Management- und Dienstleistungskapazitäten der lokalen Einrichtungen geplant.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Projekt wird auf Grund der geplanten kleinen Infrastrukturmaßnahmen in die USVP-Kategorie B (UNDP Medium Risk) eingestuft. Das heißt, es bestehen überschaubare, potenziell geringe negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel auf den Standort des Vorhabens begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sowie zeitlich begrenzt sind. Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrisiken beziehen sich im Wesentliche auf den Bau und der Rehabilitation lokaler Infrastruktur, sowie Maßnahmen im Gesundheitswesen bezüglich Arbeitssicherheit / Hygiene und Behandlung und Entsorgung von Krankenhausabfällen. Für die konkreten Infrastrukturmaßnahmen sind im Wesentlichen Risiken des Baustellenbetriebs zu erwarten. Diese sind unter anderem Arbeitssicherheit, Absicherung der Baustelle und Zufahrt, Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Bauabfälle. Eine zusätzliche Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten. Trotzdem bestehende im Umgang mit infektiösen Patienten und der Behandlung und Entsorgung Krankenhausabfällen Risiken, die durch Verbesserung des Arbeitsschutzes und bereits vorgesehene Schulungen zur Kapazitätsverbesserung und speziellen Entsorgungsplänen minderbar sind. Risiken der Landnahme, Biodiversität und des kulturellen Erbes sind nahezu ausgeschlossen. Das hier prinzipiell anzuwendende Verfahren wird in einem standortspezifischen Environmental and Social Management Plan (ESMP) festgelegt. Grundlage für die Beurteilung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit ist die Einhaltung der nationalen Umwelt- und Sozialgesetzgebung des Partnerlandes (hier: palästinensische Gebiete) sowie die Konformität mit relevanten internationalen Standards, wie sie in der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie beschrieben werden.

Land / Region / Institution Palästinensische Gebiete
Nummer 48187
Schwerpunkt Friedensentwicklung und Krisenprävention
Sektor 16050 - Multisektorale Hilfe für soziale Grunddienste
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 19 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner UNITED NATIONS DEVELOPMENT PROGRAMME (UNDP)
Zuständige Abteilung Nahost

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