Treuhandbeteiligung African Guarantee Fund (AGF)
Der African Guarantee Fund for Small and Medium-Sized Enterprises (AGF) ist ein Fonds, der Garantien für Partner-Finanzinstitute (PFIs) anbietet, die Darlehen an kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KKMUs) in Afrika vergeben. Ein Kreditgarantiesystem ist im Wesentlichen ein Instrument zur Teilung von Risiken. Es bietet einen Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für KKMU, die aufgrund fehlender Sicherheiten und Informationsasymmetrien keinen Zugang zu Krediten haben, indem es ihren Anteil am Ausfallrisiko des Kredites abdeckt. Im Falle des Ausfalls übernimmt der Garantiegeber einen Teil des Kapitalverlustes der Bank.
Hauptziel des AGF ist somit, durch die Absicherung von Ausfallrisiken die Kapital- und Kreditvergabe an KKMUs in Afrika zu fördern und einen Beitrag zur Schließung der Finanzierungslücke für KKMU in Afrika zu leisten. Dadurch trägt der AGF zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung (Sustainable Development Goal (SDG 8,9)), Armutsbewältigung (SDG 1) und Verringerung von Ungleichheiten (SDG 10) bei. Darüber hinaus trägt der Fonds durch eine Green Guarantee Facility auch zur Förderung erneuerbarer Energien (SDG 7,13) bei. Zusätzlich sollen alle Garantieinstrumente des AGF im Zuge der Affirmative Finance Action for Women in Africa / AFAWA-Initiative in Kooperation mit der AfDB und afrikanischen Finanzinstituten (FI) zur Unterstützung von KKMU eingesetzt werden, die in besonderer Weise die wirtschaftliche Teilhabe und Mitgestaltungsmacht von Frauen sicherstellen (SDG 5). Neben der Garantievergabe unterstützt der AGF die PFIs auch mit einer Technical Assistance Fazilität, um ihnen zu helfen, ihre KKMU-Finanzierungsfähigkeiten zu verbessern.
Die erste KfW Treuhandbeteiligung aus 2018 über 25 Mio. EUR wurde 2019 um weitere 30 Mio. EUR aufgestockt. Seit seiner Gründung im Jahr 2011 hat der AGF Garantien in Höhe von 1,3 Milliarden USD an 169 Partnerfinanzinstitute vergeben und dadurch rund 24.000 KKMUs mit rund 149.000 Arbeitsplätzen gefördert.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/s/dezKt8
Link kopieren Link kopiert