Stipendien für Sekundarbildung
Die Stiftung der kenianischen Equity Bank, die Equity Group Foundation ("EGF"), führt ein landesweites Stipendienprogramm für Sekundarschülerinnen durch, das leistungsstarken, zugleich aber besonders benachteiligten Kindern den gesellschaftlichen Aufstieg durch Bildung ermöglicht. Im Rahmen dieses FZ-Vorhabens soll das Stipendienprogramm der EGF kofinanziert und weiterentwickelt werden. Ziel des Vorhabens ist es, eine neue Generation von Führungspersönlichkeiten zu fördern. Bedürftige Kinder mit herausragenden Leistungen werden durch Stipendien, Mentorenprogramme und außerschulischen Veranstaltungen zum Thema gesellschaftlicher Transformationsprozesse aktiv gefördert. Hierdurch soll mittelfristig eine neue Verantwortungselite aufgebaut werden.
Im Rahmen des laufenden FZ-Bildungsprogramms (BMZ-Nr.: 2010 65 838) wird das Stipendienprogramm der EGF in einer Pilotkomponente bereits kofinanziert. Auf den Erfahrungen des Pilotansatzes soll nun aufgebaut werden. Zukünftig sollen noch stärker als bisher staatliche und halbstaatliche Institutionen und private Unternehmen in die Durchführung des Programms eingebunden werden. Ein besonderer Fokus soll auf den Einbezug deutscher Akteure in das Vorhaben gelegt werden.
Das Volumen des Sekundarschulstipendienprogramms der EGF beträgt derzeit rund 60 Mio. USD. Die FZ ist derzeit mit 2,2 Mio. EUR an dem Programm beteiligt. Im Rahmen dieses Vorhabens soll das Programm mit weiteren 4,0 Mio. EUR bis 4,2 Mio. EUR (inkl. SFF-Mittel) kofinanziert werden. Ferner sollen SBF-Mittel für die Konzeption und ggf. Umsetzung zusätzlicher Aktivitäten genutzt werden, die es erlauben, weitere Akteure und Institutionen in das Programm einzubinden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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