Soziale Absicherung von absolut Armen V
Ziel des Vorhabens "Soziale Absicherung von absolut Armen V" ist, Haushalte in sieben Distrikten Malawis, die den Kriterien "ultra poor" und "labour constrained" entsprechen und zu den ärmsten 10 % der Haushalte gehören, mittels regelmäßiger Geldtransferleistungen aus der absoluten Armut zu verhelfen. Das Vorhaben ist eine konzeptionelle Fortführung der FZ-Vorhaben "Soziale Absicherung von absolut Armen I, II, III und IV" und wurde im Rahmen der COVID-19 Pandemiebewältigung durch Aufstockungszahlen (vertikale Erweiterung) und eine temporäre Ausweitung der Zielgruppe (horizontale Erweiterung) ergänzt. Mit den zur Verfügung stehenden FZ-Mitteln von insgesamt 28 Mio. EUR können die Zielgruppen-Haushalte in den Distrikten Machinga, Mangochi, Mchinji, Salima, Likoma, Chitipa und Phalombe bis voraussichtlich Mitte 2023 durch regelmäßige Transferleistungen unterstützt werden.
Das Vorhaben ist in die folgenden drei Komponenten unterteilt: (1) eine Investitionskomponente zur Finanzierung der Transferleistungen und der damit verbundenen operativen Kosten, (2) eine technische Komponente zur Unterstützung des Trägerministeriums (MGCDSW) insbesondere beim Aufbau und Betrieb eines Management Informationssystems und adäquater Auszahlungsstrukturen (inkl. potenzielle Einführung von "e-payments"), (3) eine Komponente zur komplementären Unterstützung des Programms (M&E Aktivitäten, Targeting, usw.). Dieser Ansatz steht in Einklang mit nationalen Bestrebungen zur Armutsbekämpfung. Er unterstützt die bedürftigste Bevölkerungsgruppe Malawis und eröffnet ihr dank eines regelmäßigen Einkommens bessere Überlebensperspektiven.
Mit der zusätzlichen zielgerichteten Unterstützung der Schulbildung von Kindern und Jugendlichen, die ca. 70 % der Zielgruppe ausmachen, leistet dieses Vorhaben überdies einen Beitrag zur Stärkung des Humankapitals und somit zur nachhaltigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
Da in einem Großteil der begünstigten Haushalten Menschen hohen Alters und mit Behinderung leben, trägt die Maßnahme außerdem zur sozialen Absicherung dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppen bei.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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