Rettungsschirm für Biodiversität in Tansania

Tansania beherbergt eine breite Vielfalt an terrestrischen und marinen Ökosystemen. 38% der gesamten Staatsfläche Tansanias sind als Schutzgebiete ausgewiesen. Der Serengeti-Nationalpark (SNP), der Nyerere-Nationalpark (NNP) und das Selous Wildschutzgebiet (Selous Game Reserve - SGR) sind Teile eines Schutzgebietssystems, das zu den größten und bedeutendsten der Welt gehört und von hoher Bedeutung für den Erhalt globaler Biodiversität, das Klima und großer Wildtierpopulationen ist. Aufgrund des ausbleibenden Tourismus im Zuge der Coronakrise ist es durch den Einbruch der Einnahmen zur Einstellung wichtiger Aktivitäten des Schutzgebietsbetriebs gekommen - gleichzeitig steigt der Nutzungsdruck auf die Schutzgebiete.
Ziel des Vorhabens ist es, die Aufrechterhaltung von entscheidenden Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz, zum Schutzgebietsbetrieb und dem nachhaltigen Management natürlicher Ressourcen in den ausgewählten Schutzgebieten SNP, NNP und SGR im Zuge der COVID-19-Krise zu gewährleisten. Gleichzeitig soll das Vorhaben im Rahmen einer Green Recovery Komponente einen Beitrag dazu leisten, dass die Schutzgebiete aus der Krise nachhaltiger und resilienter hervorgehen. Das Vorhaben ergänzt die bestehenden Projekte "Nachhaltige Entwicklung des Serengeti-Ökosystems", "Nachhaltiges Management des Selous-Wildschutzgebietes" sowie "Nachhaltige Entwicklung von Schutzgebieten I".
Wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung sind die Finanzierung laufender Kosten der Schutzgebiete, die Beschaffung von Ausrüstung, die Entwicklung nachhaltiger Tourismuspläne und der Durchführung partizipativer Landnutzungsplanung in den Dörfern der Anrainergebieten.
Träger des Vorhabens sind Tanzania National Parks (TANAPA) und der Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) in Kooperation mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF). Zielgruppe des Vorhaben ist die Bevölkerung ausgewählter Anrainerdistrikte des SNP, NNP und SGR.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Vorhaben soll zur Aufrechterhaltung von entscheidenden Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz, zum Schutzgebietsbetrieb und dem nachhaltigen Management natürlicher Ressourcen im Serengeti Nationalpark, dem Nyerere Nationalpark sowie dem Selous Wildschutzgebiet im Zuge der Einnahmeeinbrüche durch die COVID-19-Krise beitragen. Gleichzeitig soll es im Rahmen einer Green Recovery Komponente einen Beitrag dazu leisten, dass die Schutzgebiete aus der Krise nachhaltiger und resilienter hervorgehen. Das Vorhaben wurde Umwelt- und Sozialauswirkungen der USVP Kategorie "B+" zugeordnet. Die zu finanzierenden Maßnahmen sind im Wesentlichen die Fortführungen von Aktivitäten an einem bestehenden Standort, daher ist davon auszugehen, dass negative Auswirkungen oder Risiken in der Regel temporär sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sind. Es wurde eine vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die relevanten Ergebnisse sind in den vorhandenen Unterlagen ESMF, ESCP zusammengefasst. Das ESMF wurde für die bereits im Jahr 2018 für die laufenden FZ-Vorhaben fertiggestellt, der ESCP greift wesentliche Punkte des ESMF auf und ergänzt sie durch Themen, die in der Zwischenzeit an Bedeutung gewonnen haben, u.a. dem Umgang mit Sicherheitspersonal und Maßnahmen zur Strafverfolgung. Die Studien wurden zur Zufriedenheit der KfW erstellt. Alle relevanten nationalen Genehmigungen sind der KfW vom Träger vorzulegen. Umweltstudien und -genehmigungen sind der KfW zur Prüfung vorzulegen. Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen sind die Projektaktivitäten mit moderaten Umwelt- und Sozialwirkungen verbunden. Ein Umwelt- und Sozialmanagementplan, der die überschaubaren Auswirkungen adressiert, ist umzusetzen und die Umsetzung zu überwachen. Die positiven Umweltwirkungen des Projektes werden nur erreicht, wenn das Projekt auch fachlich einwandfrei geführt wird, was durch Begleitmaßnahmen sichergestellt werden soll, wie sie im ESCP definiert sind. Der Erfolg und die Umsetzung erforderlicher Gegenmaßnahmen werden durch ein entsprechendes Monitoring der Einzelmaßnahmen sichergestellt. Eventuell können aus den Monitoring-Ergebnissen weitere betriebliche Anpassungserfordernisse abgeleitet werden. Verantwortlich für die Durchführung und Überwachung der Maßnahmen zur Mitigierung ist die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) gemeinsam mit den staatlichen Institutionen- TANAPA und TAWA. Die genaue Aufteilung der Verantwortlichkeiten wird im ESCP sowie in der Besonderen Vereinbarung beschrieben. Die ZGF ist bereits in den zu fördernden Schutzgebieten aktiv und verfügt über geeignete Strukturen, um das Projekt sinnvoll zu steuern. Gleichzeitig wird das Projekt in enger Partnerschaft mit TANAPA und TAWA durchgeführt werden. Diese arbeiten die zu finanzierenden Maßnahmen aus. Es soll jeweils eine BV mit TANAPA (für Serengeti NP und Nyerere NP) und mit TAWA (für Selous GR) geschlossen werden. In den vorhergehenden und noch laufenden Projekten in den gleichen Schutzgebieten wurden die Projektbeteiligten (stakeholder) einschließlich der potenziell von der Maßnahme betroffenen Anrainerbevölkerung identifiziert. Diese waren an der der Entwicklung eines ESMF beteiligt. Sollte sich im weiteren Projektverlauf wider Erwarten die Notwendigkeit eines zusätzlichen Landerwerbs ergeben, so wäre in diesem Fall ein entsprechender Landerwerbs- oder gar ein Umsiedlungsplan, zu entwickeln. Projektbezogen müssen Environmental and Social Impact Assessments durchgeführt werden, sofern dies nach tansanischem Recht erforderlich ist. Andernfalls gelten die Anforderungen des ESMF. ZGF, TANAPA und TAWA werden vertraglich verpflichtet, die volle Verantwortung für die Umsetzung dieser Pläne gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern, den Auftragnehmern, Subunternehmern und Lieferanten zu übernehmen und jeweils vertraglich bindend zu vereinbaren, um Arbeitsunfälle zu verhüten und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Land / Region / Institution Vereinigte Republik Tansania
Nummer 49385
Schwerpunkt Umwelt und Klima
Sektor 41030 - Biodiversität
USV-Kategorie B+
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber Deutsche NRO, Eigenbeitrag d. Landes/Own contribution of country
Deutscher Finanzierungsbeitrag 35 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner ZOOLOGISCHE GESELLSCHAFT FRANKFURT VON 1858 E.V.
Zuständige Abteilung Ostafrika und Afrikanische Union

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