Regionalprogramm für Palästina-Flüchtlinge in der Nahost-Region (hier REPAC XIII)
Von rund 5,7 Mio. registrierten palästinensischen Flüchtlingen leben rund ein Drittel in den Flüchtlingslagern, die nach 1948 bzw. 1967 in Jordanien, Syrien, dem Libanon und in den Palästinensischen Gebieten entstanden sind. Ein weiterer Teil lebt in den Städten der Gastländer oder in der unmittelbaren Umgebung der Flüchtlingslager. Während eine politische Lösung nicht in Sicht ist, sind die Lebensbedingungen in fast allen Lagern von Überbevölkerung, Armut, Hoffnungslosigkeit und mangelhaften sanitären und hygienischen Verhältnissen geprägt.
Modulziel des Regionalprogramms ist der verbesserte Zugang zu und die nachfrageorientierte Bereitstellung von sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur für die Bevölkerung in und um palästinensische Flüchtlingslager im Nahen Osten. Dies soll zu einer sichtbaren Verbesserung der Lebensbedingungen und nachhaltigeren Gestaltung der Grundversorgung der durch die anhaltenden Krisen betroffenen Bevölkerung führen und damit einen Beitrag zu Friedenssicherung und Stabilität in der Region leisten.
Die FZ-Maßnahme ist als offenes Programm ausgestaltet und beinhaltet zwei Projektkomponenten: Projektkomponente A umfasst Maßnahmen der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, die über einen partizipativen Ansatz (Camp Improvement Plans) in ausgewählten Flüchtlingslagern von UNRWA konzipiert und umgesetzt werden. Projektkomponente B umfasst ebenfalls investive Maßnahmen im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, die ohne Vorschaltung eines partizipativen Prozesses durch UNRWA umgesetzt werden können. Die Phase XIII des Vorhabens umfasst Investitionen in die UNRWA Schulinfrastruktur in Gaza-Stadt und Infrastrukturverbesserungen in den Camps Deir el Balah (Gaza) sowie Bourj al Barajneh, Rashidieh und Beddawi im Libanon.
Zielgruppe des Vorhabens sind Palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten; Umsetzungspartner das UN Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das FZ-Vorhaben wird insgesamt als Kategorie B+ eingeordnet. Die Umwelt- und Sozialrisiken des Vorhabens betreffen in der Bauphase die Bereiche Arbeitssicherheit der Arbeiter, Management der Baustelle sowie die Sicherheit von Anwohnern. Die Risiken sind überschaubar und moderat und können mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen auf ein akzeptables Maß minimiert werden. Soziale Risiken sind in der nicht vermeidbaren Umsiedlung von einer Anzahl an Familien vom Projektstandort begründet. Die angemessene Entschädigung der betroffenen Bevölkerungsgruppen entsprechend internationaler Standards (Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank) und die Umsiedlung in die unmittelbare Nähe der derzeitigen Wohnungsstandorte gehören zu den Mitigationsmaßnahmen, die in einem Relocation Action Plan zusammengefasst sind. In maßnahmenspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplänen werden die Risiken der Bau- und Betriebsphase adressiert. Den Rahmen für die Maßnahmenpläne bilden die zwischen KfW und UNRWA etablierten und vertraglich geregelten Standards und Verfahren für den Umgang mit Umwelt- und Sozialrisiken, welche auch die Anforderungen an Überwachung der Umsetzung der Pläne sowie die Berichterstattung vorgibt. Ein zusätzliches Monitoring erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Fortschrittskontrollen durch die KfW. Für das Vorhaben steht ein transparenter, für die Öffentlichkeit und die vom Projekt betroffene Bevölkerung sowie für Projektpersonal zugänglicher Beschwerdemechanismus zur Verfügung.
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