Regionaler KKMU-Investmentfonds für SSA - REGMIFA II (THB)
Der regionale MSME Investment Fund for Sub-Saharan Africa (REGMIFA) ist eine vom KfW und BMZ ausgehende und im Rahmen des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm beschlossene internationale Initiative. REGMIFA zielt darauf ab, das begrenzte Angebot an Lokalwährungsfinanzierungen in Subsahara-Afrika zu verbessern, indem es langfristige Kredite in Lokalwährung für afrikanische Finanzinstitute bereitstellt, um Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Region zu schaffen. Durch die Stärkung des lokalen KMU-Finanzierungssektors soll REGMIFA zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und die Ziele der nachhaltigen Armutsreduzierung gemäß den SDGs 1 und 8 unterstützen. Ergänzend zum Kreditfonds besteht eine Technical Assistance Facility (TAF), die mit zielgerichteter personeller Untersützung punktuelle Schwächen von Partnerfinanzinstituten beseitigt und somit die Nachhaltigkeit der Finanzierungsmaßnahmen unterstützt
An dem 2010 gegründeten Fonds hält die KFW eine Treuhandbeteiligung in Höhe von EUR 35 Mio. mit einem Erstinvestment von EUR 15 Mio. aus 2010, das 2020 um EUR 20 Mio. aufgestockt wurde. Der TAF wurden über die KfW aus Haushaltsmitteln 2010 EUR 2 Mio. und 2020 EUR 5 Mio. als Zuschuss gewährt Die 2016 eingegangene KfW-Förderbeteiligung über USD 13 Mio. wurde bis Ende 2023 vollständig zurückgeführt.
Per Ende 2023 betrug das ausstehende Kreditportfolio des Fonds USD 178 Mio. in 24 afrikanischen Ländern. Über 54 Partnerfinanzinstitute konnten rund 226.000 KMU als Endkreditnehmer erreicht werden, wovon rund ein Drittel Frauen waren.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wird mit FI/B+ eingestuft wegen potenzieller Risiken bei den KMU-Kreditempfängern z.B. problematische Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheitsrisiken, ungenügendes Abfall- oder Chemikalienmanagement, bei KMU in der Landwirtschaft z.B. negative Auswirkungen auf Natur-Habitate. Diese Umwelt- und Sozialrisiken müssen für jedes KKMU-Unternehmen erfasst und bewertet werden und Gegenmaßnahmen ergriffen werden durch die Partnerfinanzinstitute des Fonds mit Berichterstattung an den Fonds REGMIFA und Berichterstattung des Fonds an die KfW, was vertraglich zwischen Fonds und KfW verankert und vom Fondmanager umgesetzt werden wird. Für den Umgang mit Umwelt- und Sozialrisiken bildet die KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie die Grundlage, auf der das gegenwärtige U&S-Management des Fonds weiter ausgebaut wird in ein umfassendes U&S-Management-System mit Bestätigung des Fondsmanagements hinsichtlich seiner Umsetzung. Dieser Ausbau beginnt schon parallel zu den Vertragsverhandlungen und muss im Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden.
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