Programm reproduktive Gesundheit II (N'zatonse IV)
Das Vorhaben stellt eine Fortführung der FZ-Module "Stärkung von Public Private Partnerships zur Förderung reproduktiver Gesundheit I und II" (BMZ-Nr. 2011 65 679 und 2014 68 602) und des Programms Reproduktive Gesundheit Phase I (2016 68 821) dar. Ziel des Vorhabens ist es, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Informationen, Produkten und Dienstleistungen im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR) in den Projektdistrikten zu verbessern und die informierte Nachfrage nach SRGR-Produkten und Dienstleistungen zu erhöhen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf einem besseren kulturell und sozial angepassten Zugang zu und einer nachhaltigen Verhaltensänderung in Bezug auf SRGR bei Jugendlichen und ländlichen Bevölkerungsgruppen.
Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden FZ-Mitteln von insgesamt 13,0 Mio. EUR (aus Vorratsprüfung) werden die im Rahmen der Phase I des Vorhabens finanzierten Aktivitäten fortgesetzt. Die Laufzeit des Vorhabens soll 3 Jahre betragen.
Als durchführende Stelle soll ein Konsortium von Nicht-Regierungsorganisationen (NROs) unter der Leitung von Population Services International (PSI), unter der Voraussetzung der Vorlage eines inhaltlich und finanziell akzeptablen Angebots, durch das malawische Gesundheitsministerium beauftragt werden.
Insgesamt sollen mehr als 1 Mio. Menschen durch das Vorhaben erreicht werden. Dabei umfassen die Zielgruppen insbesondere Jugendliche (10-24 Jahre) in ländlichen Gebieten Malawis sowie Männer und Frauen im reproduktiven Alter (15-49 Jahre).
Das Vorhaben ist Teil des EZ-Programms zur Unterstützung des Gesundheitssektors in Malawi, steht im Einklang mit der nationalen Gesundheitsstrategie und leistet einen Beitrag zu den malawischen Zielen des Londoner Gipfels zur Familienplanung aus dem Jahr 2012 sowie zur BMZ-Initiative Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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