Programm nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken-Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamous
Der grenzüberschreitende Nationalpark Yamoussa (Bouba Ndjida, Kamerun, Sena Oura, Tschad) ist für den Biodiversitätserhalt in der soudano-guineischen Zone West- und Zentralafrikas von großer Bedeutung und eines der letzten Rückzugsgebiete wichtiger bedrohter Tierarten in der Region. Die steigende Bevölkerung und die damit einhergehende zunehmende Landnutzung durch Viehhaltung und Landwirtschaft erhöhen den Druck auf den Park. Hinzu kommen neu entdeckte Goldreserven, die Ressourcendegradation in den angrenzenden Jagdzonen in Kamerun sowie die Zunahme der organisierten, internationalen Elfenbeinwilderei, wobei ein effektives Parkmanagement noch nicht existiert (Kernproblem). Das Modulziel lautet: Die Überwachung und der Schutz des grenzüberschreitenden Nationalparks Yamoussa und seiner Peripherie sind verbessert.
Zielgruppe im engeren Sinne sind die Anrainer der Schutzgebiete, die überwiegend in ärmlichen Verhältnissen leben und die natürlichen Ressourcen für ihren Lebensunterhalt nutzen. Für positive Wirkungen auf die globalen Güter "Biodiversität" und "Klima" besteht weltweites Interesse. Im FZ-Modul sollen vor allem die Parkverwaltungen der beiden Schutzgebiete von einer internationalen NRO bei den Überwachungs- und Schutzmaßnahmen unterstützt werden, womit ein Beitrag zu einem verbesserten Parkmanagement geleistet wird. Weiterhin soll sozio-ökonomische Infrastruktur (Vorratsprüfung) zur Verbesserung der Lebensbedingungen der
lokalen Bevölkerung beitragen. Bei Gesamtkosten von rd. 17,4 Mio. EUR und einer Laufzeit von 4 Jahren umfasst der FZ-Beitrag in Höhe von 13 Mio. EUR (davon 3 Mio. Vorratsprüfung) vor allem die Verbesserung der Basisinfrastruktur (Gebäude, Pistennetz, Parkgrenzmarkierung) und Ausrüstung (Fahrzeuge, Energieversorgung, Feldausrüstung) der Schutzgebiete sowie die Durchführung der Überwachungsmaßnahmen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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