Programm zur Kommunalentwicklung und sozialen Kohäsion - FADeC VI
Auch wenn sich ausgewählte Kerndienstleistungen der Kommunen in Benin verbessert haben, so hat insbesondere die Landbevölkerung noch immer nur unzureichenden Zugang zu staatlichen Diensten und wenig Möglichkeiten, lokal relevante Entscheidungsprozesse zu beeinflussen (Kernproblem). Die FZ-Maßnahme leistet einen Beitrag zur Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs der Bevölkerung zu einer angemessenen und nachhaltigen Grundversorgung durch den nationalen Finanztransfermechanismus FADeC. Es handelt sich um eine Fortführung des FZ-Engagements im Rahmen der Vorgängerphasen des Vorhabens. Gleichzeitig soll die Resilienz nördlicher Kommunen gestärkt werden. Wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung sind die Finanzierung von prioritären kommunalen Investitionen und deren Instandhaltung, die Verbesserung der administrativen und finanziellen Regierungsführung der Kommunen und die Verbesserung der sozialen Kohäsion. Die nationale Kontrollstelle für Kommunen (CSCGC) überwacht die Umsetzung der Dezentralisierungsreform. Zielgruppe des FZ-Moduls ist die Gesamtbevölkerung Benins (ca. 13,7 Mio. Einwohner im Jahr 2023), von denen nach wie vor fast 40% unterhalb der nationalen Armutsgrenze (2024) leben. Das Modul trägt direkt zum aktuellen EZ-Programm bei, welches darauf abzielt, dass die politischen, administrativen und fiskalischen Verantwortlichkeiten auf dezentrale Gebietskörperschaften übertragen werden und diese dadurch in der Lage sind, bessere und vor allem bedarfsorientierte Dienstleistungen zu erbringen, insbesondere für die ärmere Bevölkerung.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Gemäß Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank wird das Vorhaben aufgrund seiner möglichen Umwelt- und Sozialrisiken der USVP Kategorie B+ zugeordnet. Zwar sind auf Ebene der Einzelmaßnahmen auf kommunaler Ebene eher moderate negative Auswirkungen und Risiken auf Anwohner und Arbeiter zu erwarten. Dies sind vor allem Arbeitssicherheitsrisiken für Arbeiter auf Baustellen und moderate Umweltrisiken beim Betrieb von Baustellen. Anwohner bzw. Inhaber angrenzender Geschäfte wiederum sind durch den Baustellenbetrieb v.a. durch Lärm, Staub, Baustellenverkehr oder sexuelle Belästigung betroffen. Der Projektträger möchte aber nicht ausschließen, dass im Rahmen der Korbfinanzierung auch vereinzelte A- und B+ -Vorhaben (gemäß KfW-Kategorisierung) finanziert werden, d.h. Vorhaben mit erhöhten oder hohen Umwelt- und Sozialrisiken. Da die Projekte aber von den Kommunen als Bauherren umgesetzt werden, ist die Wahrscheinlichkeit für A-Vorhaben nach KfW-Kategorisierung sehr unwahrscheinlich, da A-Vorhaben nicht zu deren kommunalem Mandat gehören. B+ Vorhaben sind ebenso eher unwahrscheinlich, könnten aber bei Projekten wie Bewässerungsvorhaben, Abfallmanagement oder Pistenerweiterung vorkommen oder aber im Zusammenhang mit Umsiedlungen. Insgesamt wurde das Vorhaben daher in die USVP Kategorie B+ eingeordnet. Zum Management der Umwelt- und Sozialrisiken wird ein Umwelt- und Sozialmanagementrahmenplan erarbeitet. Dieser beinhaltet auch die Einführung von Verfahren zu Betroffenenbeteiligung sowie eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter und Arbeiterinnen und andere vom Projekt betroffene oder interessierte Menschen. Für die einzelnen Projekte werden je nach deren individueller Risikoeinstufung projektspezifische Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und Umwelt- und Sozialmanagementpläne erarbeitet. Projekte mit einer höheren Anzahl von Betroffenen müssen zudem einen Umsiedlungsplan erarbeiten und auch der KfW vorlegen.
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