Programm Grundbildung Guinea
Mit dem Vorhaben "Programm Grundbildung Guinea II" wird das guineische Ministerium für nationale Bildung und Alphabetisierung (Ministère de l'Education Nationale et de l'Alphabétisation, MENA) bei der Umsetzung des nationalen Bildungssektorprogramms (Programme Sectoriel de l'Education, PSE2) 2015-17 sowie nachfolgender Sektorprogramme unterstützt. Ziel des Vorhabens ist der verbesserte Zugang zu Primarschulbildung in ausgewählten Projektregionen.
Zielgruppe des Vorhabens sind Kinder im Primarschulalter, vor allem in benachteiligten ländlichen Gebieten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Mädchen. Daneben profitieren auch Eltern und Lehrer, sowie Kommunen und lokale Bauunternehmen direkt und indirekt von den vorgesehenen Maßnahmen.
Das FZ-Vorhaben wird in den Regionen Faranah und Mamou umgesetzt. Das Vorhaben umfasst schwerpunktmäßig den Bau und die Ausstattung von Primarschulen. Für jedes Schulgebäude werden Zugang zu Wasser und Latrinen bereitgestellt. In einigen Schulgemeinden werden zusätzlich Lehrerwohnungen errichtet. Zudem wird die Beschaffung von Lehrmaterialien finanziert. Die Fortbildung von Primarschullehrerinnen und -lehrern stellt eine wichtige Komponente des Vorhabens dar. Sensibilisierungs- und Mobilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, dass Familien und Gemeindemitglieder eine höhere Wertschätzung für Grundschulbildung insbesondere von Mädchen entwickeln, sich in Elternvereinen engagieren und sich aktiv am Unterhalt der Schulgebäude beteiligen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Folgephase des im Juni 2018 ausgelaufenen "Programms Grundbildung Guinea" (BMZ Nr. 2002 67 005), das von der NRO Plan International in Zusammenarbeit mit dem MENA und der Koordinierungseinheit des PSE umgesetzt wurde. Es steht ein Finanzierungsvolumen von 10 Mio. EUR zur Verfügung. Der guineische Eigenbeitrag beträgt rund 500.000 EUR.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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