Programm Basisgesundheitsdienste
Im Rahmen des Vorhabens wird ein neuer koordinierter Geberansatz im Gesundheitssektor verfolgt. Hierzu unterzeichneten die malawische Regierung (Finanzministerium und Gesundheitsministerium) sowie Deutschland, Norwegen, UK und Flandern im Dezember 2015 gemeinsame politische Willenserklärungen für einen Health Services Joint Fund (HSJF) sowie begleitend für eine stärker koordinierte Finanzaufsicht im Gesundheitssektor. Über den HSJF koordinieren wesentliche Geber Maßnahmen im Gesundheitssektor enger untereinander sowie mit dem malawischen Gesundheitsministerium und heben so Effizienz- und Kostenvorteile. Über Unterstützungsmaßnahmen wird gleichzeitig das finanzielle Management des Gesundheitsministeriums gestärkt.
Der HSJF ist ein Koordinierungsmechanismus über den Gebermittel über gemeinsame nicht-staatliche Auszahlungsstrukturen in definierte Maßnahmenpakete geleitet werden. Die Geber können dabei im HSJF ihre Mittel gezielt einzelnen Maßnahmen zuordnen ("earmarking") und geben die Verfügungsgewalt über die Mittelallokation nicht ab. Die Mittel aus der FZ-Maßnahme fließen im Rahmen des earmarkings v.a. in Investitionen zur Verbesserung von Gesundheitsinfrastruktur (Neubau/Rehabilitierung von Gesundheitseinrichtungen, Anschaffung/Reparatur medizinischer Geräte), in die Beschaffung von Impfstoffen und Kontrazeptiva, sowie voraussichtlich in die Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von Results Based Finance (RBF) und bauen dabei auf den Erfahrungen der bisherigen bilateralen FZ-Vorhaben im Gesundheitsbereich auf.
Die Maßnahme trägt zum Ziel des EZ-Programms bei, den universellen Zugang zu und die Nutzung von qualitativ hochwertigen Basisgesundheitsleistungen zu verbessern. Das Vorhaben ist Teil des EZ-Programms zur Unterstützung des Gesundheitssektors in Malawi und steht im Einklang mit der nationalen Gesundheitsstrategie HSSP II (Health Sector Strategic Plan II). Zielgruppe des Vorhabens sind die Nutzer öffentlicher Gesundheitseinrichtungen und damit die Gesamtbevölkerung Malawis mit besonderem Fokus auf Arme, Frauen und Kinder, da sie Hauptnutzer von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sind.
Der FZ-Anteil beläuft sich auf 12,5 Mio. EUR mit einer geschätzten Gesamtlaufzeit von vier Jahren.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Ziel des FZ-Vorhabens ist die Verbesserung des Gesundheitszustands der malawischen Bevölkerung mittels Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems. Über den sogenannten Health Services Joint Fund (HSJF) werden vorrangig medizinische Güter und Impfstoffe mit geringen USVP-Risiken beschafft. Zielgruppe des Vorhabens sind die Nutzer öffentlicher Gesundheitseinrichtungen und damit die Gesamtbevölkerung Malawis mit wichtigem Fokus auf Arme, Frauen und Kinder, da sie v.a. in ländlichen Gebieten Hauptnutzer von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sind, sowie das Gesundheitspersonal, dessen Arbeitsumstände durch die FZ-Maßnahme verbessert werden. Ein geringer Anteil von ca. 10% fließt auch in kleinere Baumaßnahmen (Gesundheitsstationen, Wohnhäuser für medizinisches Personal). Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie aufgrund potenziell negativer Auswirkungen und Risiken auf Umwelt- und soziale Belange, die ein geringes Ausmaß aufweisen, vorhersehbar, temporär und umkehrbar sind, leicht durch verfügbare Standard-Minderungsansätze gemindert werden können und lokal auf das Projektgebiet begrenzt sind, als "B" (moderates Risiko) eingestuft. In Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie den Schutz der Empfänger der Unterstützung erhalten die Beschäftigten Schulungen zum Umgang mit COVID-19 während der Arbeit, in denen sie über die möglichen Risiken aufgeklärt werden und im Umgang mit ihrer persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Masken und Handschuhe), soziale Distanzierung und strenge Hygienemaßnahmen. Im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit der Gemeinden/Empfänger werden die geplanten Aktivitäten so gestaltet, dass sie kein zusätzliches Risiko der Übertragung von COVID-19 auf die Gemeinden/Empfänger darstellen. Der Träger wird verpflichtet, über spezifische Umwelt- und Sozialvorkommnissen (z.B. schwere und tödliche Unfälle, Austritt gefährlicher Substanzen, soziale Konflikte) zu berichten. Der Träger wird einen Beschwerdemechanismus für das Projekt entwickeln und implementieren, der der Öffentlichkeit, den vom Vorhaben betroffenen Personen sowie der Arbeitskräfte zugänglich ist und ermöglicht, ihre Anliegen in geeigneter Weise vorzubringen. Ferner wird der Träger die Öffentlichkeit über die relevanten Umwelt- und Sozialinformationen und die Minderungsstrategien des Vorhabens entlang der Umsetzung des Programms informieren.
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