Privatsektorentwicklung für mehr Einkommen und Beschäftigung im ländlichen Raum IV
Ziel des FZ-Moduls ist, dass Unternehmen des Privatsektors die Finanzierung über das Instrument Green Economic Transition Facility (GETF) nutzen, um in potenziell tragfähige, profitable, integrative und innovative grüne Geschäftslösungen (z. B. Produkte, Dienstleistungen, Produktion, Verarbeitung, Vertrieb) zu investieren, die kommerziell tragfähig und auf dem Weg zur Profitabilität sind und den Armen, Frauen und Jugendlichen zugutekommen. Zielgruppe sind kleine bis mittelständische Privatunternehmen (KMU) in Malawi jenseits der Start-up Phase, die einen Wandel hin zu grüneren Produkten/Dienstleistungen und Produktionsweisen vollziehen wollen sowie Armen in der Bevölkerung und Frauen, die durch Beschäftigung in den geförderten Unternehmen bzw. entlang der ausgewählten Wertschöpfungsketten von einem erhöhten Einkommen profitieren. Durch die anteilige Zuschussfinanzierung (Matching Grant) wird das Investitionsrisiko für KMU reduziert. Damit werden Investitionsanreize für die private Unternehmen gesetzt, um Innovationen in umweltgerechte, nachhaltige "grüne" Produkte und Prozesse zu fördern. Dies trägt - kurz- und auch langfristig - zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zugleich dazu bei, den Druck auf die natürlichen Lebensgrundlagen zu vermindern. Durch Festlegung wirkungsorientierter Kriterien für die Projektauswahl soll die Gewährung der Zuschussmittel so gesteuert werden, dass von der geförderten Investition ein größtmögliches Innovationspotential ausgeht und insbesondere benachteiligte Bevölkerungsgruppen (arme Menschen sowie Frauen und Jugendliche) - z.B. über Beschäftigungswirkungen - hiervon profitieren.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) privatwirtschaftlicher Unternehmen mit Schwerpunkt auf grüner Produktion und - Vertrieb. Die mit den vorgesehen Projekten verbundenen E&S-Risiken sind typischerweise von moderater Natur und Größenordnung. Daher wurde das Projekt entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die USVP Kategorie: "B" (moderates Risiko) eingestuft. Das bedeutet, dass potenzielle negative Auswirkungen überschaubar und in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt sind. Die Risiken werden jedoch mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeid-, minder- bzw. bewältigbar sein. Hierfür werden aufgrund der nationalen Umweltgenehmigungsprozesse und der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen und entsprechende Umwelt- und Sozialmanagementpläne erarbeitet, die verpflichtend umzusetzen sind. Ebenso wird die Öffentlichkeit bzw. der Projektbetroffenen eingebunden und ein an das Vorhaben angepasstes Beschwerdeverfahren eingeführt.
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