Lokalwährungsfonds TCX
The Currency Exchange Fund N.V. ("TCX"), Niederlande, ist ein seit 2008 operativer Anbieter für Währungsabsicherungen, den die deutsche Finanzielle Zusammenarbeit mit mehreren anderen Entwicklungsbanken, wie z.B. FMO und bspw. auch IFC, EIB und EBRD finanzieren.
Übergeordnetes entwicklungspolitisches Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Zugangs von Kreditnehmern zu Lokalwährungskrediten sowie ein Beitrag zur Entwicklung der lokalen Währungs- und Kapitalmärkte.
Kreditnehmer in Schwellenländern mit Anlagen in lokaler Währung müssen sich oft zwischen zwei gleichermaßen riskanten und unattraktiven Alternativen für langfristige Finanzierungen entscheiden: Entweder sie finanzieren langfristige Vermögenswerte in lokaler Währung mit kurzfristigen Verbindlichkeiten in lokaler Währung, die somit ein Risiko wegen zeitlicher Inkongruenz bedeuten. Oder sie finanzieren diese Vermögenswerte mit langfristigen, harten Währungsverbindlichkeiten von internationalen Investoren, und haben so das Risiko des Währungsungleichgewichts. Beide Alternativen bedeuten ein Risiko, das im ungünstigsten Fall zu einer potenziellen Bedrohung für Kontinuität und Wachstum sowie für die ineffiziente Nutzung des Kapitals führt. Um die in Entwicklungsländer lokal finanzierenden Mikrofinanzinstitutionen, Banken und öffentliche Infrastruktur bei der Reduzierung dieser unerwünschten Marktrisiken zu unterstützen, bietet TCX lokale Währungsabsicherungsprodukte in Ländern bzw. Währungen an, die auf der Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe des Entwicklungshilfeausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD"; bzw. dessen Ausschuss für Entwicklungshilfe ("DAC"). TCX ermöglicht so entwicklungspolitisch gewünschte Finanzierungen und deren zugrunde liegenden Geschäftsmodelle.
Zudem engagiert sich TCX über einen eigens aufgesetzten Fonds für Technische Assistenz ("JoDEA") in der Finanzierung von Studien und Projekten mit der gleichen Zielsetzung.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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