Libanon - Beschäftigungsförderung palästinensischer Flüchtlinge im Libanon
Ziel der FZ-Maßnahme ist die Verbesserung der Lebensgrundlage und Perspektive für palästinensische Flüchtlinge aus dem Libanon und Syrien. Im Mittelpunkt des Vorhabens stehen dabei Maßnahmen zur beschäftigungsintensiven Rehabilitierung von Wohnraum, von UNRWA-Infrastruktur (Schulen, Berufsschulen, Gesundheitszentren sowie Verwaltungsbüros) sowie von Umweltgesundheit (Water, Sanitation and Hygiene, WASH). Zusätzlich werden Jugendliche mit zweimonatigen Jobs gefördert, sodass sie Arbeitserfahrungen sammeln und ihre beruflichen Kenntnisse ausbauen können. Damit sollen die Lebensgrundlagen und Perspektiven für palästinensische Flüchtlinge aus dem Libanon und Syrien verbessert werden.
Die Gesamtkosten der hier vorgestellten 2. Phase belaufen sich auf 17,8 Mio. EUR, die durch einen Zuschuss an den Projektträger "United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East" (UNRWA) finanziert werden sollen. Im Rahmen von der 2. Phase sollen 7.084 Jobs geschaffen werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Bei dem Vorhaben handelt es sich vorwiegend um kleine Baumaßnahmen an bestehender Infrastruktur; der Hauptfokus des Vorhabens liegt auf Beschäftigungsförderung von Flüchtlingen. Durchzuführende Maßnahmen betreffen Rehabilitierung von Wohnungen und sozialer Einrichtungen (z.B. Schulen, Gesundheitsstationen, soziale Beratungsstellen) sowie die Rehabilitation, Modernisierung und zum Teil auch die Erweiterung von Wasserversorgungssysteme inklusive Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Abwasser- und Regenwassersysteme sowie die Verbesserung der Straßenverhältnisse in den Palästinensischen Flüchtlingslagern im Libanon (wird auch "WASH" genannt. Die Risiken mit Blick auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit fallen nur während der Bauarbeiten an. Sie werden daher als relativ gering, zeitlich begrenzt und räumlich überschaubar eingeschätzt und finden sich im Bereich der Baumaßnahmen, z.B. Arbeitssicherheit, öffentliche Sicherheit, mögliche Konflikte zwischen Arbeitskräften und der Öffentlichkeit sowie Umweltschäden durch die Bauarbeiten. Daher stufen wir das Vorhaben in die Umwelt- und Sozialrisiko-Kategorie B ein. Für jede der geplanten Maßnahmen erstellt UNWRA zunächst eine Beurteilung der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrisiken und im zweiten Schritt einen Plan zur Adressierung der gefundenen Risiken (ESMP/ Environmental and Social Management Plan). Die KfW hat dazu eine Reihe unterstützender ESMP Dokumente entwickelt, welche als Referenz für die maßnahmenspezifische ESMP verwendet werden kann. Falls nationale Gesetzgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung für einen spezifischen Maßnahmentyp verlangt, wird diese von UNRWA durchgeführt. UNRWA verpflichtet sich darüber hinaus alle nationalen Richtlinien zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitsschutz einzuhalten und die ESMP in die Verträge mit Baufirmen aufzunehmen und zu überwachen. Des Weiteren obliegt es der Verantwortung UNRWAs, öffentlich zugängliche Beschwerdemöglichkeiten für Interesseneigner und Projektbeteiligte zu erstellen.
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