Legacy Landscape Fund

Ökosysteme und ihre Dienstleistungen sind die Grundlage des menschlichen Daseins und ihres ökonomischen Handelns, sind aber durch wachsenden menschlichen Einfluss bedroht. 1 Mio. Arten sind vom Aussterben bedroht. Ländliche Gemeinschaften und indigene Bevölkerungsgruppen verlören damit ihre Lebensgrundlagen. Zahlreiche ODA-Länder verfügen noch über letzte Wildnisgebiete mit bedeutenden Konzentrationen an endemischen Arten und regional wie global bedeutenden Ökosystemen. Effektiv gemanagte Schutzgebiete werden allgemein als das wirksamste Instrument zur Sicherung bedeutender Landschaften, ihrer biologischen Vielfalt und ihrer Ökosystemdienstleistungen anerkannt. Werden die Schutzgebiete angemessen bewirtschaftet und geschützt sowie gleichzeitig die Rechte und Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften respektiert, kann ein wichtiger Teil der biologischen Vielfalt auf der Erde erhalten bleiben. Durch den Schutz intakter Ökosysteme kann auch ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung der Ausbreitung von Zoonosen geleistet werden. Das Kernproblem besteht in der nicht ausreichenden Finanzierung der global bedeutendsten Naturlandschaften ("Legacy Landscapes") in den ärmeren Ländern des globalen Südens. Das Vorhaben soll die langfristige Grundfinanzierung global bedeutender Landschaften durch einen gemeinsam aus öffentlichen und philanthropischen Quellen gespeisten Finanztransfer aus den Industrieländern sichern, ihr Management stärken und damit einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der globalen biologischen Vielfalt zu leisten. Es trägt maßgeblich zum Schutz global bedeutender v.a. terrestrischer Ökosysteme bei. Modulziel ist: Auf der Grundlage jährlicher Zuwendungen der LLF Stiftung bewirtschaften professionelle Partnerschaften in ODA-Ländern ausgewählte Legacy Landscapes effizient und nachhaltig. Empfänger der Mittel und Träger der Maßnahme ist die im Dezember 2020 gegründete gemeinnützige Stiftung "Internationaler Naturerbe Fonds / Legacy Landscapes Fund".

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie wurde der Legacy Landscape Fund (LLF) aufgrund der hohen Umwelt- und Sozialrisiken und potenziellen Auswirkungen, die sich aus Art und Umfang der zur Förderung geplanten Interventionen ergeben können, in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "FI/A" eingestuft. Für den LLF ist die Entwicklung und Implementierung eines angemessenen Umwelt- und Sozialmanagementsystems (ESMS) erforderlich, das den geplanten zu finanzierenden Interventionen angemessen ist und die Anforderungen der Environmental and Social Safeguard Standards der Weltbank (World Bank Environmental and Social Safeguards 1 bis 10) erfüllt. Das ESMS wird die Verfahren des LLF zur Identifizierung, Bewertung und zum Management von E&S-Risiken von Transaktionen und Kooperationen mit Fondsempfängern und mit lokalen Gemeinden als Begünstigte von LLF-Interventionen festlegen und erläutern. Das ESMS wird auch Anleitungen zur Prüfung von Vorschlägen, zur Kategorisierung von Projekten auf der Grundlage ihrer E&S-Risiken, zur Durchführung von Environmental and Social Due Diligence (ESDD), zur Überwachung der E&S-Leistung der Fondsempfänger und zur Nachverfolgung von Aktivitäten des Umwelt- und Sozialmanagements auf der Ebene der Zielgemeinschaften enthalten. Alle geplanten Transaktionen werden mit der Ausschlussliste der KfW Entwicklungsbank abgeglichen. Die Bestimmungen des ESMS werden auf das gesamte Förderportfolio des LLF ab Beginn der Tätigkeit des LLF angewendet. Da das geplante LLF-Portfolio ein breites Spektrum an Aktivitäten und Managementmaßnahmen in Altlandschaften rund um den Globus abdeckt, wird erwartet, dass die ökologischen und sozialen Risiken und potenziellen Auswirkungen im Allgemeinen die typischen Risiken von Projekten im Naturschutzsektor widerspiegeln. Beispielsweise können Risiken und potenzielle negative Auswirkungen für lokale Gemeinschaften aus Zugangsbeschränkungen für die Nutzung natürlicher Ressourcen resultieren, wenn die Managementregeln von Schutzgebieten eine solche Zugangsbeschränkung erfordern. Auch der Einsatz von Vollzugsbeamten für den Naturschutz oder die enge Koexistenz von lokalen Gemeinschaften und Wildtieren in Altlandschaften können ökologische und soziale Risiken und potenzielle negative Auswirkungen darstellen. Für jede der geplanten Interventionen werden die entsprechenden Umwelt- und Sozialrisiken identifiziert und bewertet, und es werden geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt, um Risiken und potenzielle Auswirkungen gemäß den Bestimmungen des ESMS des LLF anzugehen (z. B. Prozessrahmen, Pläne für indigene Völker, Pläne für die Rechtsdurchsetzung und Sicherheitsmanagement). Das ESMS wird Bestimmungen enthalten, die die umfassende Anerkennung der Rechte lokaler Gemeinschaften und deren kontinuierliche Einbindung und Beteiligung sicherstellen. In diesem Zusammenhang werden die Beteiligungsrechte indigener Völker mit der entsprechenden Forderung nach freier, vorheriger und informierter Zustimmung Teil des ESMS sein, falls Eingriffe das Land, das kulturelle Erbe und die Lebensgrundlagen indigener Völker betreffen würden. Für jede vom LLF finanzierte Landschaft wird die Einrichtung und der Betrieb eines zugänglichen, transparenten und kulturell angemessenen Beschwerdemechanismus obligatorisch sein. Der LLF wird auch einen institutionellen Beschwerdemechanismus einrichten, der über die Website des LLF zugänglich ist.

Land / Region / Institution Alle Entwicklungsländer
Nummer 47759
Schwerpunkt Umwelt und Klima
Sektor 41030 - Biodiversität
USV-Kategorie FI/A
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 37,5 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner INTERNATIONALER NATURERBE FONDS - LEGACY LANDSCAPES FUND
Zuständige Abteilung Südliches Afrika

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