AFRICOIN Programme Loan II
Die Afreximbank wurde 1993 mit dem Ziel gegründet, den inner- und außerafrikanischen Handel zu fördern. Sie ist weiterhin als regionale Entwicklungsbank ein wichtiger strategischer Partner der FZ für die Finanzierung von KKMU und die Weiterreichung innovativer und entwicklungspolitisch wichtiger Investitionskredite für die afrikanische weiterverarbeitende landwirtschaftliche Industrie.
Ein großer Anteil der exportfähigen Produkte des afrikanischen Agrarsektors verlässt den Kontinent als unverarbeitetes Rohmaterial und wird erst in den Industrieländern zu Zwischen- und Fertigprodukten verarbeitet. Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass KMU nicht über den notwendigen Zugang zu langfristigen Finanzierungen verfügen, um Investitionen in entsprechende Ausrüstung, wie sie zur Weiterverarbeitung der Rohmaterialien notwendig ist, tätigen zu können.
Der Förderkredit ermöglicht der Afreximbank, ihr Kreditportfolio im Bereich der weiterverarbeitenden landwirtschaftlichen KMU (insbesondere im Kakaosektor) weiter auszubauen, und trägt auf diese Weise dazu bei, den Zugang von KMU zu langfristiger Investitionsfinanzierung weiter zu verbessern. Durch den verbesserten Zugang zu Krediten können die KMU stärker in Maschinen und Material investieren, die zur Weiterverarbeitung der primären Agrarprodukte notwendig sind. Die lokale Wertschöpfung kann dadurch erhöht, positive Effekte für den Arbeitsmarkt und gegebenenfalls steigende Löhne können erreicht werden. Durch eine Ausweitung der Wertschöpfungsketten können höhere Preise für die Erzeuger, eine Verbesserung der Produktionskapazitäten und eine engere Verzahnung zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und der verarbeitenden Industrie erreicht werden.
Das Darlehen in Höhe von 100 Mio. USD hat eine Laufzeit von acht Jahren.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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