Korbfinanzierung für inklusive armutsorientierte Infrastruktur
Ziel des FZ-Moduls ist es, den Zugang der ländlichen armen Bevölkerung zu öffentlichen Versorgungsleistungen sowie deren Nutzung in ausgewählten Distrikten zu verbessern.
Die Korbfinanzierung baut auf den in der Vergangenheit mit FZ erlangten Fortschritten in der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung (LED) und den vorhandenen Systematiken und Regelwerken auf. Sie stellt deren Anwendung sicher und entwickelt die Rahmenbedingungen für LED und Infrastrukturprojekte bedarfsweise weiter. Bestehende Potentiale der Bürgerbeteiligung werden besser gehebelt und durch die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft ausgebaut.
Das Modul verfolgt damit einen systemischen und transformativen Ansatz, der die politisch-strategischen Ziele Ruandas für lokale wirtschaftliche Entwicklung unterstützt. Der Ansatz besteht aus Maßnahmen in drei Säulen: Auf der übergeordneten strategischen Ebene werden bestehende Herausforderungen für LED-Projekte analysiert und Verbesserungen der Rahmenbedingungen und operativen Prozesse vorgeschlagen und umgesetzt (Säule I). Auf lokaler Ebene finanziert der Korb armutsorientierte Infrastrukturprojekte in ländlichen armen Distrikten, die von den Distriktverwaltungen unter Verwendung vorhandener Systematiken und Richtlinien umgesetzt werden (Säule II). Begleitend erfolgt die Unterstützung durch einen Consultant für die Einrichtung des Korbes sowie die Kapazitätsstärkung auf lokaler Ebene (Säule III). Die Kosten der Erstausstattung des Korbs für die ersten 3 Jahre schätzen wir auf 32 Mio. EUR, die aus FZ-Mitteln i.H.v. 16 Mio. EUR (Zuschuss) sowie Mitteln der Agence Française de Dévelopement (AFD) i.H.v. 16 Mio. EUR (Darlehen) finanziert werden. Hinzu kommen zusätzlich von der Luxembourg Development Agency (LuxDev) zur Verfügung gestellte Mittel i.H.v. 3 Mio. EUR (Zuschuss). Während den Regierungsverhandlungen im Juni 2024 wurden außerdem weitere 15 Mio. EUR an FZ-Mitteln zugesagt. Der Finanzierungsvertrag hierfür wurde im Oktober 2024 unterschrieben.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben ist vorwiegend mit leichten bis moderaten Umwelt- und Sozialrisiken sowie Arbeitssicherheitsrisiken während des Baus und des Betriebs der Infrastrukturen verbunden. Umweltrisiken ergeben sich potenziell während des Baus durch mögliche Kontamination von Boden, Luft und Wasser wegen inadäquatem Abfall- und Abwassermanagement sowie durch mangelhaft gewartete Baugeräte (Ölleckagen etc.). Besondere Arbeitsschutzrisiken können sich durch Arbeiten in der Höhe und mit schwerem Gerät ergeben. Weiterhin müssen je nach Infrastrukturtyp Grundstücke von Privatpersonen erworben werden, wobei die Zahl der betroffenen Eigentümer noch unklar ist. Der Grundstückserwerb ist mit erhöhten Sozialrisiken verbunden. Insgesamt wurde das Vorhaben daher gemäß der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialkategorie B+ eingeordnet. Die Umweltrisiken sind mit entsprechenden Maßnahmen nach dem Stand der Technik, vermeid-, verminder- beziehungsweise bewältigbar. Ebenso sind die Arbeitssicherheitsrisiken, die sich je nach Infrastrukturtyp ergeben moderat und mitigierbar. Der Träger hat bereits in der Vergangenheit einen Umwelt- und Sozialmanagementrahmenplan sowie einen Landerwerbs- und Umsiedlungsplan erstellt, welche den Anforderungen KfW entsprechen. Mit dem Träger wurde vereinbart, dass die Vorgaben dieser Pläne gegebenenfalls aktualisiert und umgesetzt werden müssen. Die Distrikte müssen je nach Vorhabentyp Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien und -pläne erstellen. Die Studien und Pläne werden Bestandteil der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen und sind somit bindend für die Bauunternehmen. Bei etwaigen Vorfällen wird die KfW umgehend durch den Träger informiert. Darüber hinaus können Betroffene über den bereits bestehenden Beschwerdemechanismus ihre Anliegen direkt mit dem Projektträger teilen.
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