Kinder- und jugendzentrierter Wiederaufbau in der Ukraine (UNICEF)
Übergeordnetes Ziel des Projekts ist es, zu einer schrittweisen Verwirklichung der Rechte aller Kinder in der Ukraine und zu einer Verringerung von Ungleichgewichten beizutragen. Projektziel ist es, Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kinderschutz in einem sicheren Umfeld und in gestärkten Gemeinschaften zu erreichen. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden ukrainischen Behörden (Qualitätsverbesserung, Reformbemühungen), UN-Organisationen (Abstimmung, Synergien), der Zivilgesellschaft sowie Eltern und Jugendlichen (Teilhabe) erreicht werden. Die unmittelbar Begünstigten des Vorhabens in ausgewählten Oblasts sind vulnerable Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, deren Eltern und Betreuer*innen sowie Lehrkräfte in Kindergärten und Schulen und Mitarbeitende im Gesundheitssektor. Es wird erwartet, dass nahezu 2 Millionen Menschen direkt von den Projektmaßnahmen profitieren.
Eng in die Umsetzung der Maßnahmen eingebunden und zugleich Mittler sind die lokalen Behörden und das Fachpersonal der Zielkommunen, die von einer Reihe dezentral durchgeführter Maßnahmen profitieren werden, insbesondere durch den Aufbau von Kapazitäten und Schulungen. Parallel dazu wird das Vorhaben die Beteiligung und Befähigung lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen ermöglichen, um eine öffentliche Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und eine Teilhabe der Gemeindemitglieder zu erreichen (mittelbar Begünstigte).
Die Maßnahmen werden in ausgewählten Gemeinden (hromadas) in noch zu bestimmenden Oblasts im Einklang mit dem ukrainische Wiederaufbauplan umgesetzt. Hauptkriterien für die Auswahl der Zielregionen sind das Ausmaß der Zerstörung gemäß RDNA, die Anzahl dort lebender IDP, die Bereitschaft lokaler Behörden zur aktiven Beteiligung sowie die aktuelle Sicherheitslage, einschließlich bestehender Gefährdungen durch Blindgänger und Minen. Mit der 2. Aufstockung (20,0 Mio. Euro aus ÜPL) Maßnahmen zur Energie-Resilienz (Winterhilfe).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2023) in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" (erhebliches Risiko) eingeordnet. Das Vorhaben weist leichte bis moderate potenzielle, vorübergehende, nachteilige Umwelt- und Sozialauswirkungen und -risiken auf, die reversibel und lokal begrenzt sind und mit geeigneten Gegenmaßnahmen und Standardlösungen gemildert werden können. Die hohe Einstufung ergibt sich aus dem Kriegskontext und den damit verbundenen potentiellen, erheblichen Risiken in Bezug auf explosive Kampfmittel und explosive Kriegs-Überreste. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Bauvorbereitung und Bauphase des Vorhabens zu erwarten sind, betreffen z.B. Staubbildung, Lärmentwicklung, Verschlechterung der Luft- und Wasserqualität, sowie Umweltverschmutzung und Anfall von gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfällen. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Gemeinde, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Aufgrund der laufenden Kriegseinsätze können an einigen Projektstandorten Risiken im Zusammenhang mit nicht explodierten Kampfmitteln und Kriegsresten, die sich auf die Sicherheit der Arbeiter*innen und der Bevölkerung auswirken könnten, nicht ausgeschlossen werden. Grunderwerb, sowie physische oder wirtschaftliche Umsiedlung und Verlust von Lebensgrundlagen sind nicht zu erwarten. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden, angesichts des offenen Charakters des Vorhabens, das mehrere Standorte und Komponenten in verschiedenen Sektoren umfasst, mit Hilfe eines projektspezifischen Environmental and Social Management Frameworks (ESMF), sowie standortspezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplans (Environmental and Social Management Plan - ESMP) gemäß den Anforderungen des WB ESS1 und in Übereinstimmung mit den geltenden Standards umgesetzt und überwacht. Diese werden über die Minderungsmaßnahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Vorhaben betroffene oder interessierte Menschen sowie Maßnahmen für das Management und die endgültige Entsorgung von gefährlichen Abfällen beinhalten. Sollten Risiken durch nicht explodierte Kampfmittel festgestellt werden, so werden Maßnahmen für eine angemessene Untersuchung des Geländes ergriffen. Die Umwelt- und Sozialanforderungen sowie die Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung wurden in Form von Standardklauseln sowie eines Umwelt- und Sozialplans (Environmental and Social Commitment Plan - ESCP) in die besondere Vereinbarung aufgenommen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Umwelt- und Sozialanforderungen der KfW liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.
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