Investitionen in das Humankapital von Kindern basierend auf einem nachhaltig. u. integrativen sozia. Sicherungssystem II
Kernproblem:
Die COVID-19-Pandemie hat in Tunesien neben den gesundheitlichen auch erhebliche negative wirtschaftliche Folgen, welche sich in besonderem Maße auf arme Bevölkerungsgruppen - und speziell Kinder - auswirken werden, mit erheblichen Konsequenzen für deren Bildungs-, Ernährungs- und Gesundheitssituation. Die großteils informellen Aktivitäten zur Einkommenserzielung der armen Bevölkerungsgruppen werden beeinträchtigt oder fallen weg.
Modulziel:
Bis 2021 hat das im Rahmen des Vorhabens zu schaffende temporär befristete Transferzahlungsprogamm die sozioökonomischen Auswirkungen von COVID-19 gemildert und den Zugang von gezielt ausgewählten, vulnerablen Kindern zu wesentlichen Diensten gesteigert. Es wird ein Beitrag dazu geleistet, ein nachhaltiges, Kind-sensitives und reaktionsfähiges Sozialversicherungsschutzsystem aufzubauen. Insbesondere Kindern und Jugendlichen soll so eine faire Chance eingeräumt werden, ihr volles Potenzial zu entwickeln.
Wesentliche Outputs:
Im Rahmen des Vorhabens werden Transferzahlungen an begünstigte, vorausgewählte Haushalte für die soziale Absicherung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 - 18 Jahren geleistet. Zudem werden Kommunikationskampagnen zur Relevanz des Schulbesuches, ausgewogener Ernährung, Impfungen, Wohlergehen der Kinder als auch zum bestehenden nationalen Beschwerdemechanismus durchgeführt.
Zielgruppe:
Zielgruppe sind die durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffenen vulnerable Bevölkerungsgruppen in Tunesien, insbesondere Kinder und Jugendliche.
Beitrag zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030:
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Erreichung mehrerer Agendaziele: Armutsbekämpfung (SDG 1), Beendigung des Hungers, Ernährungssicherheit (SDG 2), Gute Gesundheit und Wohlbefinden (SDG 3) und hochwertige Bildung (SDG 4).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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