Impfprogrammförderung in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) in Zusammenarbeit mit der Gavi-Alliance, Phase VIII VPT
Bei dem geprüften Vorhaben handelt es sich um eine Fortsetzung der Bilateralen Beistellung für die globale Impfallianz Gavi. Das bewährte Projektkonzept zur Förderung der Routineimpfung in der Ostafrikanischen Staatengemeinschaft (EAC), das in Kooperation mit Gavi durchgeführt wird, soll in einer achten Phase fortgesetzt werden.
Ziel des Vorhabens ist es, zur Reduzierung der Kindersterblichkeit in der EAC beizutragen. Konkret sollen durch Impfungen mit Pneumokokken-, Pentavalent-, Rotavirus und Masern-Impfstoffen schwere Atemwegs- und Durchfallerkrankungen vermieden werden, die noch immer zu den Haupttodesursachen von Kindern in der EAC zählen. Da die Krankheitslast in armen Bevölkerungsgruppen besonders hoch ist, profitieren insbesondere arme Familien von der Maßnahme. Die Reduzierung der Krankheitsfälle führt zur Entlastung der Haushalte (insbesondere der Mütter) und der Gesundheitssysteme.
Das Vorhaben wird in Kooperation mit Gavi durchgeführt und unterstützt die nationalen Impfprogramme (Expanded Programmes of Immunization, EPI). Die Impfstoffe werden demnach über die Beschaffungsmechanismen von Gavi und UNICEF beschafft und im Rahmen der nationalen Impfprogramme in öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen an die Hauptzielgruppe, Neugeborene (bis zu einem Lebensjahr) und einer Nebenzielgruppe, der v.a. ältere Kinder und junge Mädchen angehören, verimpft. Die Umsetzung des Vorhabens über die EAC bietet den entscheidenden Vorteil einer regionalen Plattform mit großem Engagement zur Koordinierung und gegenseitigen Stärkung der Impfprogramme der EAC Staaten.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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