ILO Libanon: Beschäftigungsförderung durch arbeitsintensive Infrastrukturmaßnahmen (EIIP), Phase VI
Ziel des Vorhabens ist die Stabilisierung von Lebensgrundlagen und die Verbesserung der Perspektiven vulnerabler Libanes*innen und syrischer Geflüchteter. Empfänger und Träger des Vorhabens ist ILO (International Labour Organization). Das Vorhaben unterstützt die arbeitsintensive Rehabilitierung bzw. Neubau von öffentlicher, sozialer und landwirtschaftlicher Infrastruktur (Komponente 1). Zudem soll das Mandat der ILO durch gezielte Kapazitätsstärkungsmaßnahmen in Wert gesetzt werden (Komponente 2). Die Zielgruppe des Vorhabens soll zu gleichen Teilen aus syrischen Geflüchteten sowie vulnerablen Libanes*innen bestehen. Einbezogen werden sollen insbesondere auch Frauen und Menschen mit Behinderungen. Die Gesamtkosten betragen 10 Mio. Euro und werden vollständig durch die geplante Finanzierung gedeckt. Insgesamt beträgt die Laufzeit 24 Monate ab November 2024.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die vorliegende Phase des EIIP wurde hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit analog zu den vorherigen Phasen in die Risikokategorie B eingestuft. Das bedeutet, dass potenzielle negative Auswirkungen überschaubar, in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern sind. Da die konkreten Baumaßnahmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen, ist für die Einzelvorhaben seitens ILO eine standortspezifische Bewertung der Umwelt- und Sozialrisiken durchzuführen, auf deren Grundlage die Freigabe der einzelnen Maßnahmen und ggf. die Festlegung des Bedarfs für weitere Studien erfolgt. Darüber hinaus ist ILO zur Einhaltung nationaler sowie internationaler Arbeits- und Sozialstandards verpflichtet. Das Nachhalten dieser Standards und Regeln wird durch die Bauaufsicht der durch ILO ausgebildeten und angestellten Social Safeguard Officers (SSO) gewährleistet. Ein Verstoß gegen diese Standards kann Strafzahlungen bis hin zu einer Beendigung der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bauunternehmen nach sich ziehen. Im Fall von besonderen umwelt- und sozialrelevanten Vorkommnissen wird ILO die KfW umgehend informieren.
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