HIV/Aids Prävention II
Die FZ-Maßnahme "HIV Prävention" unterstützt Südafrika bei der Bekämpfung der HIV Pandemie und besteht aus folgenden Komponenten:
a): Mobile HIV Testangebote: Im Auftrag des Gesundheitsministeriums (NDoH) organisierten lokale NGOs für ausgewählte Hochrisikogebiete im Eastern Cape und in Mpumalanga mobile Test- und Beratungsangebote zu HIV, Tuberkulose und anderen Krankheiten. Dazu gehören Haus-zu-Haus-Besuche, Testaktionen an Arbeits- und Ausbildungsstellen, an zentralen öffentlichen Plätzen oder auch vor Clubs und Bars. Informations- und Sensibilisierungskampagnen ergänzen diese Leistungen. Von 2016-2019 wurden darüber 1,08 Mio. Menschen erreicht. Etwa 50.000 Menschen, bei denen einen HIV-Infektionen festgestellt wurde, wurden zur Therapieaufnahme an eine Gesundheitseinrichtung vermittelt
b) Peer Education: Im Rahmen des von der südafrikanischen Stiftung DG Murray Trust geförderten Activate!-Programms werden junge Erwachsene begleitet und geschult, Verantwortung für sich und die Gesellschaft zu übernehmen. Dies beinhaltet Verhaltensänderungen zur Reduktion der Risikobereitschaft hinsichtlich HIV und AIDS, Alkohol- und Drogenkonsum sowie Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen. Von 2012 bis 2016 nahmen 2.500 junge Erwachsene an dem Programm teil und bilden nun das Activate!-Jugendnetzwerk.
c) Conditional Rewarding Programmes: Diese Komponente wurde von der südafrikanische Jugendorganisation LoveLife umgesetzt und hatte zum Ziel, über ein Bonusprogramm nachhaltige Verhaltensänderungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bei jungen Menschen zu unterstützen. Das Bonussystem basierte auf Internetportal mit jugendgerechter Informationsaufbereitung und wurde von etwa 100.000 Jugendlichen genutzt.
d) Während der COVID-19 Pandemie wurden darüber hinaus 3 Mio. EUR für die Beschaffung von Schutzkleidung und Labordiagnostik sowie 13 Mio. EUR zur Beschaffung von Kühlkettenlogistik zur Unterstützung der Impfkampagne bereitgestellt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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