Sahel Fazilität
Das BMZ hat die KfW beauftragt einen Finanzierungsmechanismus einzurichten, mit dem flexibel und bedarfsgerecht im Kontext von Konflikt und Fragilität in den Sahelstaaten Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und Tschad agiert werden kann. Als Projektträger dient ein eigenständiges Rechtsvehikel, das im Juni 2021 in Form einer deutschen Stiftung hessischen Rechts unter dem Namen "Sahel Fazilität" (früher "G5 Sahel Fazilität") gegründet wurde. Die Fazilität ist vom BMZ mit einem Finanzierungsbeitrag i.H.v. 50 Mio. EUR ausgestattet. Inhaltlich und konzeptionell ist eine enge Anknüpfung an die strategische Ausrichtung der Sahel Allianz vorgesehen.
Ziel der Fazilität ist es einen Beitrag zu Friedensförderung, Konfliktprävention und Entwicklung in fragilen Regionen innerhalb der fünf Sahelstaaten zu leisten.
Die Fazilität ist ähnlich einer offenen Programmstruktur konzipiert, d.h. Interventionsregionen und Einzelmaßnahmen werden erst im Zug der Durchführung ausgewählt. Um mittel- bis langfristig orientierte Wirkungen zu erzielen, sind Interventionen u.a. entlang folgender Themenkomplexe vorgesehen: 1) Verbesserung von Livelihoods und Beschäftigungsmöglichkeiten; 2) Verbesserung des Zugangs zu sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur und natürlichen Ressourcen; und 3) Stärkung von sozialer Kohäsion. Über jährliche Beauftragungsrunden werden zunächst Interventionsregionen ausgewählt, gefolgt von der Auswahl des Projektkonzepts und Implementierungspartners. Die Auswahl erfolgt über ein Steuerungsgremium relevanter in der Region verankerte Akteure. Potenzielle Implementierungspartner zur Umsetzung der Maßnahmen sind Konsortien von Nichtregierungsorganisationen. Die Maßnahmenpakete in den einzelnen Interventionsregionen werden in der Regel einem sequenzierten Ablauf in zwei Blöcken umgesetzt: 1) Soziale Kohäsion, Dialogförderung sowie partizipative Entwicklungsplanung; 2) Investitionen in katalytische Infrastruktur zu Förderung von sozialer Kohäsion und Entwicklung.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die "G5-Sahel-Facility" soll über NROs mehrere Infrastruktur-Teilprojekte finanzieren, die von kleinen Wiederaufbauarbeiten bis hin zu regionalen Straßennetzen reichen. Bis jetzt sind weder der Umfang noch die Standorte der Teilprojekte konkret definiert, jedoch insgesamt ist davon auszugehen, dass Teilprojekte nur überschaubare potenzielle negative Auswirkungen haben, die durch sorgfältige Projektplanung, zeitgemäße Gegenmaßnahmen oder Standardlösungen abgemildert werden können. Das Programm wurde in die Kategorie FI/B+ eingestuft. Die Einrichtung wird vor die Vergabe den erste Finanzierungen ein Umwelt- und Sozialmanagements System (UMSM) entwickeln zum Management der identifizierten Risiken, Entscheidungsprozesse definieren, die Rollen, Verantwortlichkeiten und Kapazitätsanforderungen an MitarbeiterInnen im Kontext des Umwelt- und Sozialmanagements beschreiben und die Dokumentations- und Überwachungsanforderungen für die Umsetzungspartner festlegen. Ziel des USMS ist es, die Übereinstimmung der Projekte mit den nationalen Vorschriften sicherzustellen und sich an den geltenden internationalen U&S-Standards gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2021) einzuhalten. Teilprojekte, deren Auswirkungen nicht ordnungsgemäß und angemessen adressiert werden können, werden von der Förderung durch die G5-Sahel-Facility ausgeschlossen. Das USMS wird auch Instrumente zur Einbindung von Interessenträgern umfassen, einschließlich eines Beschwerdeverfahrens. Die G5-Sahel-Facility wird regelmäßig über die USMS-Implementierung und das U&S-Risikomanagement durch NROs in den finanzierten Projekten berichten.
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