FZ-Programm Berufsbildung und landwirtschaftliche Ausbildung
Das FZ-Vorhaben "Berufsbildung und landwirtschaftliche Ausbildung, Phase IV" schließt konzeptionell an das bisherige FZ-Engagement im Schwerpunkt "berufliche Bildung" an und unterstützt den äthiopischen Berufsbildungssektor. Die Qualitätsverbesserung und Kapazitätserweiterung bei der Ausbildung für Berufsschüler und Berufsschullehrer soll in der neuen Phase insbesondere in der landwirtschaftlichen Ausbildung verbessert werden. Durch die verbesserte Ausrichtung der Ausbildung an den Bedarfen des Arbeitsmarktes und des Landwirtschaftssektors werden die Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten der Zielgruppen verbessert. Mit einer zusätzlichen Genderkomponente und der Erweiterung der Ausbildungsberufe auf eher von Frauen nachgefragten Berufen kommt das Vorhaben insbesondere Frauen und Mädchen zugute. Mit einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme (A+F) wird die optimale und nachhaltige Nutzung der bereit gestellten Ausstattung sichergestellt und die Qualifikation der Berufsschullehrer erhöht.
Das FZ-Programm gliedert sich in den äthiopischen Growth and Transformation Plan (GTP 2010/11-2014/15) und in die vierte Phase des äthiopischen Education Sector Development Program (ESDP IV) ein. Die Maßnahmen wirken synergetisch zu den durch die TZ durchgeführten Vorhaben im Bereich der beruflichen und landwirtschaftlichen Ausbildung sowie zum zweiten EZ-Schwerpunkt "Nachhaltige Landbewirtschaftung" (Sustainable Land Management - SLM) und perspektivisch dem Innovations-Cluster der BMZ-Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger".
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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