Förderung der Gesundheitsprogramme der Aga Khan University (AKU)
Ziel des FZ-Vorhaben ist es, mehr und besser ausgebildete Fachkräfte für den Gesundheitsbereich über Aufbau und Ausweitung eines qualitativ hochwertigen Aus- und Fortbildungsangebots in den Mitgliedsstaaten der EAC zur Verfügung zu stellen (FZ-Programmziel). Damit soll eine Verbesserung der Gesundheitsversorgungssysteme und der Gesundheitssituation der Bevölkerung erreicht werden. Unmittelbare Zielgruppe sind Krankenschwestern/-pfleger und Hebammen. Empfänger des Programms ist die EAC, Träger die Aga Khan University (AKU). Der Anspruch der AKU ist es, hochqualifizierte Schwestern, Pfleger und Hebammen auszubilden, die im Berufsleben eine Führungsposition einnehmen und als role model dienen, sei es in der Ge-sundheitsversorgung, im Ausbildungsbereich, den Berufsorganisationen oder der Gesundheits-administration. Die Alumni sollen als Multiplikatoren wirken, Qualität in den Gesundheitssyste-men voranbringen und auch einen Beitrag leisten, das Berufsfeld der Krankenschwestern/-pfleger und Hebammen attraktiver zu machen.
Die Maßnahmen des FZ-Programms umfassen den Bau und die Renovierung von zwei Hochschulgebäuden und eines Studentenwohnheims sowie deren Ausrüstung für die Schwes-tern- und Hebammenausbildung (Infrastrukturkomponente). Weiterhin sollen bestehende be-rufsbegleitenden Ausbildungsprogramme auf den ländlichen Raum ausgedehnt, zwei neue Stu-dienprogramme entwickelt und aufgebaut, sowie die Durchführung von gezielten praxisnahen Kurzfortbildungen ausgedehnt werden. Ebenso soll ein Studienfinanzierungsprogramm konzipiert werden. Ein wesentliches Ergebnis soll auch die EAC-weite Harmonisierung der Studiengänge und -abschlüsse sein (Akademische Komponente).
Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen EUR 27,2 Mio., hiervon beläuft sich der FZ Beitrag (Zuschuss) auf EUR 17,2 Mio. aus regionalen Mitteln (EUR 10 Mio., Zusage 2011 / EUR 7,2 Mio., Zusage 2012 (VPT). Der Eigenbeitrag der AKU beläuft sich auf EUR 10 Mio.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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