Förderung wachstums- und exportorientierter KMU einschließlich Einrichtung einer Exportkreditgarantiefazilität
Mit einem FZ-Zuschuss in Höhe von 14,108 Mio. Euro (im weiteren Text EUR 14,11) (BMZ-Nr. 2019 69 526) und einer Begleitmaßnahme (BMZ Nr. 2020 70 035) in Höhe von 1,5 Mio. Euro soll auf der Ebene der Projektträgerin Rwanda
Development Bank (BRD) eine Fazilität eingerichtet werden, die Kreditgarantien (KG) an Partnerfinanzinstitutionen (PFI) begibt. Mithilfe dieser Garantien sollen PFI in die Lage versetzt werden, sowohl wachsende als auch exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu finanzieren, damit diese Unternehmen neue wirtschaftliche Aktivitäten aufnehmen und zusätzliches Einkommen generieren. Ziel des Vorhabens ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Finanzdienstleistungen für KMU zur Verfügung zu stellen und damit einen Beitrag zur Diversifizierung und Stärkung der Privatwirtschaft als wichtigem Treiber der wirtschaftlichen Stabilität und Entwicklung Ruandas zu leisten. Damit leistet das Vorhaben nicht nur einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Finanzsektors, sondern erhöht auch die Wirtschaftskraft und Exporteinnahmen des Landes und trägt somit zur Privatwirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie zur Armutsminderung bei. Eine stärkere exportorientierte Ausrichtung der ruandischen Wirtschaft ist ein explizites Ziel der ruandischen Regierung, um u.a. das Handelsbilanzdefizit auszugleichen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Eine vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) hat eine Kategorisierung als FI/B+ ergeben. Die Investitionen werden in die Umwelt und Sozial (U&S) Kategorie mit niedrigem (C), mittlerem (B) und substanziellem (B+) U&S-Risiko fallen (Finanzierungen in den Kaffeesektor stellen hier das B+ Risiko). Finanzierungen von Projekten mit hohem U&S Risiko sind von dieser Investition ausgeschlossen. Das Vorhaben wird aufgrund des höchstmöglichen U&S Risikos (KKMU im Kaffeesektor) in die U&S-Risikokategorie FI / B+ der KfW eingestuft. Die BRD verfügt über ein robustes Umwelt- und Sozialmanagementsystem (Environmental and Social Management System; ESMS), das weitestgehend den internationalen Standards genügt. Die BRD wird dazu vertraglich zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards verpflichtet (inklusive der Anwendung von Ausschlusslisten, Weltbank Standards, ILO Arbeitskonventionen, Beschwerdemechanismus etc.). Weiterhin ist technische Unterstützung im Rahmen der Begleitmaßnahme vorgesehen, um die bestehenden Kapazitäten sowie das Umwelt- und Sozialmanagementsystem (USMS) weiter zu verbessern und zu stärken.
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