Finanzdienstleistungen zur Beschäftigungsförderung im Landwirtschaftssektor
Mit dem Kreditgarantiefonds KCGF (Kosovo Credit Guarantee Fund) wurde eine Rechtspersönlichkeit geschaffen, die durch die Übernahme von Garantien zu Gunsten von KKMU (Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen) die Kreditvergabe stimuliert. Mit diesem Vorhaben soll innerhalb des bestehenden Kreditgarantiefonds ein neues För-derfenster geschaffen werden, das speziell auf die Bedürfnisse des Agrarsektors eingeht. Unmittelbares Ziel der Maßnahme ist es die Kreditvergabe an KKMU des Agrarsektors bzw. landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern. Durch eine gezielte Förderung des Agrarsektors - insbesondere der Kleinbauern - soll deren Wettbewerbsfähigkeit erhöht und die Einkommens- und Beschäftigungssituation, insbesondere im ländlichen Raum, verbessert werden. Dies erfolgt über Kreditgarantien zu Gunsten von KKMU des Agrarbereichs bzw. landwirtschaftlichen Betrieben über Mikrofinanzinstitute und Banken. Wir erwarten hierdurch die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, insbesondere auch für die von Landflucht und Migration bedrohte jüngere Generation. Ziel ist die Schaffung von Zukunftsperspektiven im Heimatland.
Die Zielgruppe des Fonds sind Personen, deren persönliche Zukunftsperspektiven und Einkommen unmittelbar mit der wirtschaftlichen Lage der KKMU des Agrarsektors bzw. der landwirtschaftlichen Betriebe verbunden sind. Hier stehen vor allem Kleinbauern im Vordergrund. Unternehmen des Agrarsektors brauchen für ihren Investitionsbedarf in aller Regel eine längerfristige Finanzierung für Investitionen sowie kurzfristige Betriebsmittelkredite. Sie verfügen aber in aller Regel nicht über ausreichende Kreditsicherheiten. Der jahreszeitlich zyklische Cashflow der Agrarbetriebe bedarf hieran angepasste Finanzierungsprodukte, die bislang nur Ansatzweise vorhanden sind.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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