Förderung der beruflichen Bildung II
Fehlende Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven stellen eine wesentliche Herausforderung der MENA-Region dar, so auch in Jordanien mit einer extrem hohen Jugendarbeitslosenquote. So haben junge, erwerbsfähige Menschen geringere Chancen auf wirtschaftliche Teilhabe und Beschäftigung, während die Privatwirtschaft unter einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften leidet. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine zweite Phase, die in enger inhaltlicher Verknüpfung die erste Phase (siehe 2017.6783.9) ergänzt. Ziel ist es, die Attraktivität beruflicher Ausbildung zu erhöhen und damit zu einem Umdenkprozess in der Bevölkerung Jordaniens beizutragen, wo bisher eine akademische Ausbildung als anzustrebender Ausbildungsweg gilt.
Phase II (bestehend aus 2018.6793.6 und 2020.6713.0) unterstützt den Träger HTU und seine als Implementierungsarm fungierende Schwesterinstitution CAVT weiter, als jordanische "Leuchtturminstitutionen für arbeitsmarktorientierte Berufsbildung" und Reformtreiber des Berufsbildungssektors in Jordanien zu fungieren. So wird der Ansatz in Phase II die FZ-Unterstützung auf fünf weitere und regional über ganz Jordanien verteilte Berufsschulen ausgeweitet. Durch Instandsetzung, Aufwertung und ein modernisiertes Trainingsangebot ausgewählter Bereiche soll der Weg für eine langfristige Integration unter den Schirm von CAVT geebnet werden, um der praxisorientierten und qualitativ hochwertigen Berufsbildung zum landesweiten Durchbruch zu verhelfen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingestuft. Es bestehen überschaubare potenzielle negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel vorhersehbar, temporär, umkehrbar und auf den Standort des Vorhabens begrenzt sind. Sie sind mit Standard-Gegenmaßnahmen minderbar. Umweltrisiken während der Bauphase sind Lärm und Luftverschmutzung durch den Betrieb von Baumaschinen und Baufahrzeugen sowie die Entsorgung von Bauabfällen. Soziale Risiken während der Bauphase betreffen Arbeitsunfälle, Unfälle durch Fahrzeuge im Umfeld der Baustelle sowie die Verletzung von Arbeitnehmerrechten, wie zum Beispiel die verspätete Zahlung von Löhnen. Die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Baustellen-Anrainer und Arbeiter ist vorgesehen.
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