Förderung der Krisenresilienz der ukrainischen Wirtschaft
Zahlreiche ukrainische Unternehmen sind aufgrund von schwerwiegenden Kriegsfolgen, wie der physischen Zerstörung von Produktionsstätten oder fehlendem Zugang zu Finanzierung, mit der Betriebsschließung konfrontiert. Das Vorhaben "Förderung der Krisenresilienz der ukrainischen Wirtschaft" zielt darauf ab, dieser existenziellen Bedrohung für die ukrainische Wirtschaft sowie dem Verlust von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken. Im Rahmen des Förderprogramms "5-7-9" des ukrainischen Finanzministeriums sollen Unternehmen Kredite zu einem subventionierten Zinssatz zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll ihnen der Zugang zu Bankenfinanzierungen und das Vornehmen von notwendigen unternehmerischen Anpassungen ermöglicht werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2023) wurde das Vorhaben "Förderung der Krisenresilienz der ukrainischen Wirtschaft" in die USVP-Kategorie FI/B (moderates Risiko) eingestuft, basierend auf den potenziellen Umwelt- und Sozialrisiken und -auswirkungen, die sich aus seiner Durchführung ergeben sowie auf den bestehenden Managementverfahren und -kapazitäten des Projektträgers zur Identifizierung, Minderung und Management der Umwelt- und Sozialauswirkungen. Es wird davon ausgegangen, dass die mit den Endkrediten verbundenen Umwelt- und Sozialrisiken gering bis moderat sind und durch Standardmaßnahmen gemildert werden können. Der Projektträger (Business Development Fund, BDF) verfügt bereits über ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem (USMS). Das USMS wurde im Rahmen eines anderen von der KfW finanzierten Vorhabens finanziert und umfasst Ausschlusskriterien, Umwelt- und Sozialrichtlinien, Verfahren und Instrumente für die Identifizierung von Umwelt- und Sozialrisiken, Due-Diligence-Prozesse für die Bewertung von Partner-Finanzinstituten (PFI), die Einbindung von Stakeholdern, Leitlinien für die externe Kommunikation und Transparenz, einschließlich Beschwerdemechanismen, Arbeitsmanagementverfahren etc. und entspricht den Anforderungen von IFC PS1. Darüber hinaus wurden während der USMS-Vorbereitung die USMS der PFI im Hinblick auf ihre Fähigkeit bewertet, Umwelt- und Sozialrisiken in Übereinstimmung mit den Anforderungen der KfW zu bewerten und zu managen. Darüber hinaus hat die KfW eine Ex-post-Evaluierung des im Rahmen des Vorhabens KKMU-Förderung Covid-19 (525000146) finanzierten Portfolios in Auftrag gegeben, das einen ähnlichen Anwendungsbereich und dieselben PFI wie das aktuelle Vorhaben hat. Es konnten keine wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit dem von der KfW finanzierten Portfolio festgestellt werden. Da das Vorhaben die Ausgaben für die Finanzierung von Zinszuschüssen für Kredite an ukrainische Unternehmen im Rahmen des staatlichen Förderprogramms "Affordable loans 5-7-9%" erstattet, werden die im Rahmen des Vorhabens zu finanzierenden Endkredite anhand einer Reihe von Kriterien ausgewählt, um sicherzustellen, dass keine wesentlichen und hohen U&S-Risiken im Sinne der Definition der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie vorhanden sind. Die Umwelt- und Sozialanforderungen sowie die Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung werden in Form von Standardklauseln sowie eines Umwelt- und Sozialplans (Environmental and Social Commitment Plan, ESCP) in die besondere Vereinbarung aufgenommen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Umwelt- und Sozialanforderungen der KfW liegt beim BDF.
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