Ernährungsprogramm
Das EZ-Programmziel im Gesundheitssektor lautet: Die arme und vulnerable Bevölkerung von Kambodscha ist gesünder und bei der Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen mit ausreichender Qualität geringeren finanziellen Risiken ausgesetzt.
Das Ziel des Vorhabens (Verbesserter Ernährungszustand von Müttern und Kindern) weist eine hohe Deckungsgleichheit mit den Zielen und Ansatzpunkten der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger (SEWOH) auf und wirkt darüber hinaus komplementär zu dem GIZ Globalvorhaben Ernährungssicherung und Resilienzstärkung. Konkret wird ein Beitrag zur Verbesserung ernährungsrelevanter Gesundheitsdienstleistungen für ernährungsgefährdete Menschen erbracht.
Ernährung wird im EU Joint Programming und im Chapeau Papier des BMZ zur EU Strategie als wichtiger Aspekt zur Armutsbekämpfung in Kambodscha benannt und unterstützt damit auch das EZ Programmziel.
Mangelernährung gilt in Kambodscha trotz stetigem Wirtschaftswachstum nach wie vor als ein weitverbreitetes Problem, insbesondere für Kinder unter 5 Jahren und Frauen im reproduktiven Alter (was sich schon während der Schwangerschaft negativ auf Neugeborene auswirken kann). Ursachen für Mangel- und Unterernährung sind multifaktoriell und beinhalten auch zahlreiche Ursachen mit Überschneidungen mit dem Gesundheitssektor. Dazu gehören sowohl strukturelle (fehlende oder nicht-adäquate ernährungsspezifische Gesundheitsdienstleistungen, wie z.B. Ernährungsberatung während der Schwangerschaft) als auch verhaltensbedingte (z.B. nährstoffarme Ernährung von Kindern, unzureichende Ernährungskenntnisse der Bevölkerung) Ursachen. Die Ernährungssituation im Lande variiert darüber hinaus substantiell mit Geographie als auch ökonomischer Situation. Das FZ-Modul trägt direkt v.a. zum Sustainable Development Goal 2. Kein Hunger bei. Darüber hinaus wird ein Beitrag erbracht zu Sustainable Development Goal 3.1. Senkung der Müttersterblichkeit, Sustainable Development Goal 3.2. Senkung der Kindersterblichkeit; Sustainable Development Goal 3.8. Gesundheitsversorgung für alle. Durch die kausale Wirkungskette führt verbesserte Ernährung zu erhöhten Schulbesuchen (Sustainable Development Goal 4 hochwertige Bildung), gleichzeitig besserer Lernfähigkeit, weniger Krankheit und dadurch reduziertem Betreuungsaufwand, und darüber letztlich zu besseren Berufschancen und verbessertem Einkommen (Sustainable Development Goal 1 keine Armut). Darüber hinaus lassen sich auch Beiträge zu Sustainable Development Goal 5 (Geschlechtergleichheit) und Sustainable Development Goal 10 (weniger Ungleichheiten) ableiten, da besonders auch arme und marginalisierte Gruppen von den Maßnahmen profitieren werden. Empfänger ist das Königreich Kambodscha, vertreten durch das Finanzministerium. Der FZ-Beitrag soll jedoch direkt in das Multi-Donor-Programm, das von der Weltbank verwaltet wird, eingezahlt werden.
Projektträger ist das kambodschanische Gesundheitsministerium, sowie das interministerielle Nationale Komitee für sub-nationale demokratische Entwicklung (NCDD), in welchem das Innenministerium den Vorsitz hat.
Wesentliche Outputs
Durch den deutschen Beitrag sollen angebotsseitig (Gesundheitsdienstleister) u.a. die Erbringung ernährungsspezifischer (Gesundheits-) Leistungen in die von öffentlichen Einrichtungen erbrachten Gesundheitsleistungen integriert, gefördert und finanziert werden. Nachfrageseitig sollen vor allem Promotions- und Sensibilisie-rungsaktivitäten unterstützt werden, um Verhaltensänderungen zu bewirken. Dabei soll auf Gemeindeebene eine Plattform für integrierte Gesundheits- und Ernährungsmaßnahmen entstehen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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