Erdbeben-Soforthilfe
Als Reaktion auf das Erdbeben im Hohen Atlasgebirge am 8. September 2023 hat die marokkanische Regierung ein Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramm i.H.v. rd. 11 Mrd. Euro aufgelegt. Dieses besteht aus einem kurzfristigen Nothilfe- und Wiederaufbauprogramm i.H.v. rd. 2 Mrd. Euro (u.a. Transferleistungen für betroffene Haushalte und Wiederaufbau der Basisinfrastruktur) sowie aus einem längerfristigen Entwicklungsprogramm für die betroffenen Gebiete i.H.v. rd. 9 Mrd. Euro.
Das FZ-Modul knüpft hier an und soll das marokkanische Nothilfeprogramm durch ein zinsverbilligtes Darlehen i.H.v. 100 Mio. Euro in Form einer Budgetfinanzierung finanziell unterstützen. Projektträger des Vorhabens ist das marokkanische Wirtschafts- und Finanzministerium. Die Auszahlung der Transfers erfolgt durch die Nationale Renten- und Versicherungskasse auf der Grundlage einer vom Innenministerium übermittelten Liste der Begünstigten.
Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung des marokkanischen Staates bei der Finanzierung der Folgenbewältigung des Erdbebens und die Minderung der negativen sozioökonomischen Folgen des Erdbebens auf die ohnehin benachteiligten Bevölkerungsgruppen des Hohen Atlasgebirges.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" (moderates Risiko) eingestuft und könnte somit potenzielle negative Auswirkungen und Risiken auf Umwelt- und soziale Belange haben, die in der Regel reversibel und lokal begrenzt sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen abgemildert bzw. gemindert werden können. Diese Auswirkungen beziehen sich auf Cash-Transfers, die neben monatlichen Zahlungen zur Unterstützung des Lebensunterhaltes von betroffenen Familien auch Zahlungen für den Bau neuer Wohnhäuser bzw. die Reparaturen von Wohnhäusern beinhalten. Typische Risiken liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit (Arbeiten mit schwerem Gerät, Arbeiten in der Höhe bzw. mit Gefahren und Schadstoffen etc.), Baustellenmanagement sowie Sicherheit von Anwohnern (Baustellenverkehr, Lärm etc.). Aufgrund der obenstehenden Risikobewertung ist keine umfassende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie für das Vorhaben erforderlich. Im Austausch mit dem Projektträger wird nachverfolgt werden, dass typische Auswirkungen und Risiken auf Umwelt, Soziales, Gesundheit und Sicherheit (ESHS), die im Rahmen der jeweiligen Bauaktivitäten potenziell entstehen könnten, erfasst werden und geeignete Minderungs-, Überwachungs- und institutionelle Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Maß getroffen werden. Des Weiteren wird ein besonderes Augenmerk daraufgelegt werden, dass es bei der Auswahl der Empfänger der Cash Transfers nicht zu Diskriminierung kommt, und ein ordnungsgemäßer Datenschutz beim Umgang mit personenbezogenen Daten und sensiblen Informationen sichergestellt ist. Mit dem Projektträger wurde vereinbart, dass zudem ein Beschwerdemechanismus für die vom Vorhaben betroffenen Menschen sowie Arbeitnehmer einzurichten ist, und umgehend über Fälle von besonderen umwelt- und sozialrelevanten Vorkommnissen, wie bspw. schweren Unfällen, Bericht erstattet werden muss.
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