Dt.-Ind. Solarpartnerschaft II
Zur Förderung des Ausbaus der Nutzung von Solarenergie wurde 2015 ein Abkommen zwischen Indien und Deutschland geschlossen, welches in 3 Themenvorhaben aufgeteilt ist und ein Gesamtvolumen von rd. 1 Mrd. EUR umfasst. Das "Deutsch-Indische Solarpartnerschaft II" baut auf das gleichnamige Projekt Phase I auf. Es werden zwei Entwicklungskredite, einmal an die Bank of Baroda und an den bundesstaatlichen Energieträger Rural Electrification Corporation Ltd. (REC Ltd.) bereitgestellt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt zielt darauf ab, die Installation von Solaranlagen in Indien durch die Refinanzierung von Darlehen der REC ltd., einer auf den Energiesektor spezialisierten Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft, zu unterstützen. Aufgrund des Schwerpunkts hin zu großen Solarparks, die mit mäßigen bis hohen Umwelt- und Sozialrisiken verbunden sein könnten, und der Tatsache, dass das ESMS von REC noch nicht vollständig in seine Geschäftsaktivitäten integriert ist, wird das Projekt in die E&S-Risikokategorie FI/A eingestuft. REC ist ein bekannter Partner der KfW und hat Unterstützung bei der Entwicklung eines Umwelt- und Sozialmanagement System (USMS) für frühere Kreditlinien erhalten. Es wurden mehrere E&S-bezogene Dokumente (Verfahren, Vorlagen, Richtlinien) erstellt, die nun im Tagesgeschäft des REC (Kreditprüfung, Entscheidungsfindung und Überwachung) umgesetzt werden müssen. Das USMS weist derzeit einige Lücken im Vergleich zu den Anforderungen der KfW auf, was die organisatorischen Kapazitäten (inkl. U&S-Schulungen) und die Durchführung von USVP-Verfahren betrifft. Mit REC wurde ein "Environmental and Social Commitment Plan" (ESCP) besprochen und vereinbart, der Bestimmungen zur Verbesserung bestimmter Elemente des USMS enthält. Während diese Verbesserungen umgesetzt werden, hat sich REC verpflichtet, einen externen Berater mit der Durchführung der USVP von Projekten im Rahmen dieser Kreditlinie zu beauftragen. Bei allen Darlehen, die im Rahmen des Projekts finanziert werden sollen, wird die KfW eine vorherige Prüfung der Unterlagen vornehmen, einschließlich der Möglichkeit eines Besuchs vor Ort. REC verfügt über einen Beschwerdemechanismus, der in seinem "Fair Practices Code" beschrieben ist. Auf der REC-Website werden die Kontaktdaten aller Niederlassungen und spezielle Formulare für Rückmeldungen veröffentlicht.
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