Deutsch-Indische Partnerschaft für Grüne Urbane Mobilität II
Die Verstädterung Indiens resultiert in einem hohen Verkehrsaufkommen, das Gesundheit, Umwelt und das globale Klima belastet. Das FZ-Themenvorhaben mit Begleitmaßnahme unterstützt deshalb Indien bei der Entwicklung von nachhaltigen Mobilitätslösungen. Zielgruppe ist die Gesamtbevölkerung der Städte, die von den positiven Wirkungen auf Umwelt, Klima, Gesundheit und Wirtschaft profitiert.
Innerhalb dieses Themenvorhabens "Partnerschaft für Grüne Urbane Mobilität II" wird die Komponente "S-Bahn Bangalore" finanziert.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das S-Bahn System für Bangalore ist ein komplexes Infrastrukturprojekt. Es wird aufgrund seiner vielfältigen Auswirkungen und Risiken, als USVP Kategorie A eingestuft. Dementsprechend wurden Studien und Pläne nach indischen und internationalen Standards erstellt: eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie (ESIA) und ein Umwelt- und Sozialmanagementplan (ESMP), der Umsiedlungs- und Entschädigungsplan, ein Plan zur weiteren Stakeholderbeteiligung mit Beschwerdemechanismus sowie ein Gender Aktionsplan. Folgende Themen sind hinsichtlich des Managements von Umwelt- und Sozialbelangen von besonderer Bedeutung. Umsiedlung: Bis auf wenige Abschnitte verlaufen die geplanten S-Bahn Trassen eng gebündelt mit den bestehenden Bahntrassen. Es handelt sich bei den benötigten Flächen für Trassen, Stationen und Depots von rd. 223 Hektar überwiegend um staatliches Land (davon Indian Railways 145 ha), nur rd. 46 ha sind Privatland. Stellenweise sind benötigte Flächen informell genutzt bzw. illegal bebaut. Nach aktuellen Planunterlagen müssen entlang der Trassen und Stationsbereiche rd. 650 Gebäudestrukturen abgerissen werden. Betroffen sind neben Wohnnutzung auch Geschäfte, Handel und Gewerbe. Weiter sind 27 Einrichtungen des öffentlichen Lebens (Schulen, öffentliche Toiletten, religiöse Einrichtungen, sowie Gesundheitseinrichtungen) von den geplanten Baumaßnahmen betroffen. Insgesamt wurden bislang rd. eintausend Haushalte als vom Projekt betroffen ermittelt, da sie entweder Wohnstätte oder Geschäftsraum verlieren oder anderweitig betroffen sind. Die Betroffenen sollen gemäß Umsiedlungsplan der sowohl nationalen Anforderungen als internationalen Standards entspricht umgesiedelt und entsprechend entschädigt werden.
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