Covid19 - Urgent Health Support Program Iraq - Phase I
Errichtung von fünf funktionstüchtigen und ausgestatteten Behelfskrankenhäusern an fünf verschiedenen Standorten landesweit und ggfs. weitere Maßnahmen zur Unterstützung der irakischen Gesundheitsbehörden bei der Behandlung von Covid-19-PatientInnen im Irak.
Aktuelle Standorte: Al-Kark, Mosul, Al-Rasufa, Al-Sulaimanya, Basra.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde als ein B Projekt kategorisiert, da moderate, negative Auswirkungen und Risiken auf Anwohner und Arbeiter im Rahmen der Projektentwicklung auftreten können, die baustellentypische Gesundheits- und Arbeitsschutzrisiken für Arbeiter sowie Umweltrisiken durch den Umgang mit Gefahren- und Schadstoffen umfassen, wie auch klassische Anwohnerrisiken, wie bspw. Lärm, Staub und Baustellenverkehr. Zusätzlich bestehen aktuell Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Covid-19, sowohl für Arbeiter, als auch für Anwohner. Um die Vermeidung und Bewältigung der hier beschriebenen Risiken zu gewährleisten, ist sowohl die nationale Umwelt- und Sozialgesetzgebung einzuhalten als auch den Nachhaltigkeitsanforderungen der KfW Entwicklungsbank Folge zu leisten. Mit dem Träger wurden konkrete Ausschlusskriterien (Umsiedlung, Zentralität, Besiedlungsdichte, Nähe zu sozialer Infrastruktur, Ökologie etc.) sowie die Erstellung standortspezifischer "Environmental and Social Management Pläne (ESMPs)", die standardmäßige Maßnahmen zur Sicherstellung von Arbeits- und Anwohnerschutz sowie Abfallmanagement während Bau- und Betriebsphase in den Fokus nehmen, vereinbart. Zudem ist sicherzustellen, dass die Standorte frei von Kampfmittelrückständen und Fundmunition sind, was ggf. über einen extern zu beauftragenden Sprengmittelexperten zu erfolgen hat. Im Kontext der Covid-19-Pandemie werden die ESMPs zudem um "Infection Control and Waste Management Pläne (ICWMPs)" mit "Emergency Preparedness and Response Plänen" (Notfallpläne) erweitert, die die spezifischen Covid-19 Risiken des Vorhabens während Bau- und Betrieb adressieren und Schutzmaßnahmen vorsehen. Die Maßnahme wird durch einen externen Berater unterstützt. Die KfW wird regelmäßig über den Fortschritt des Vorhabens informiert. Bei besonderen umwelt- und sozialrelevanten Vorkommnissen wird die KfW umgehend informiert.
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